Betriebsprüfung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Betriebsprüfung

Beitrag von ruepel »

Hallo,

vielleicht hat einer das ja schon einmal gehabt: Sachverhaltsschilderung:

Die X-GmbH wird durch notariellen Vertrag zu 01.01.2008 gegründet. Die Gründung erfolgt gemäß § 123 Absatz 3 UmwG als Sachgründung durch Ausgliederung eines selbstständig geführten Teilbetriebes zu Buchwerten. Bei den notariellen Urkunden ist dem Notar ein Fehler unterlaufen, im Gründungsvertrag wird auf die Kapitalerhöhung verzichtet § 54 UmwG, die Anwendung des § 54 ist jedoch im Falle der Ausgliederung nach § 125 Satz 1 UmwG ausgeschlossen.
Handelsrechtlich ist das nicht das Problem weil § 131 UmwG alle handelsrechtlichen Fehler eines solchen Vorganges mit der Eintragung ins Handelsregister heilt.
Steuerlich ist das Problem tiefgreifender, der Betriebsprüfer deckt nun die stillen Resreven auf, da die Ausgliederung nun durch eine verdeckte Einlage erfolgt ist und das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr sicher gestellt ist. Der Betriebsprüfer macht eine Betriebsaufgabe nach § 16 Absatz 3 EStG draus. Eine Buchwertfortführung nach § 6 Absatz 3 EStG schließt der Prüfer auch aus.
Kann mir da jemand ein paar Tipps zu geben?
marcoparko
Beiträge: 23
Registriert: 16. Aug 2012, 13:00

Re: Betriebsprüfung

Beitrag von marcoparko »

Hallo,

wenn das Problem so tiefgreifend ist sollten sie sich vielleicht direkt an einen Unternehmeranwalt wenden.
Dort ist sichergestellt, dass sie professionell und richtig beraten werden.

In einem Forum können sie zwar Antworten bekommen aber ich würde mich nie darauf verlassen!
Da die Herkunft der Antwort nie verifiziert werden kann.

Ich selbst würde schätzen, wenn der Fehler wirklich ausschließlich auf den Notar zurückzuführen ist, dass dieser dafür Haftet aber ich kenne mich da auch nicht so gut aus also lieber noch einmal nachfragen!

Gruß
Taxologie
Beiträge: 4
Registriert: 10. Mär 2014, 11:52

Re: Betriebsprüfung

Beitrag von Taxologie »

Ein Anwalt ist da tatsächlich nicht verkehrt.
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