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EBITDA-Vortrag bei der Zinsschranke Verfassungwidrig?

Verfasst: 24. Feb 2012, 20:41
von Denovitz
Guten Abend.

Mir stellt sich folgende Frage.
Wenn eine GmbH nicht unter die Zinsschranke des §4 h EStG fällt darf diese, aufgrund des § 4h Abs.1 S.3 2.HS, keinen Gebrauch vom EBITDA-Vortrag machen. Würde also im folgenden Jahr die Zinsschranke greifen, würde der EBITDA-Vortrag erst ab diesem Jahr vorgetragen werden können.
Kann nicht schon im Jahr indem die Zinsschranke nicht greift ein EBITDA-Vortrag beantragt werden für die Jahre indem ein EBITDA-Vortrag von Nöten ist.

Leider ist es Fakt, dass laut §4 h Abs.1 S.3 2.HS der EBITDA, indem die Zinsschranke keine Anwendung findet, nicht (!) vorgetragen werden kann.

Meinte Frage ist also ob das nicht Verfassungswidrig ist. Ob es dazu derzeit irgendwelche Rechtsprechung zu diesem Bereich gibt und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies durchgesetzt bzw. abgelehnt würde.

LG

Re: EBITDA-Vortrag bei der Zinsschranke Verfassungwidrig?

Verfasst: 10. Aug 2012, 15:49
von Bostonian
Da diese Gesetzgebung hierzu recht neu ist, gibt es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung.
Interessant in dem Zusammenhang ist aber auch, daß der Begriff EBITDA im deutschen Recht gar nicht definiert ist. Es handelt sich hier lediglich um ein Proforma-Ergebnis. Darauf hatte bereits ein MdB (der Regierungskoalition) in 2009 hingewiesen.