Hallo zusammen.
ich möchte mich gerne über folgendes Konstrukt näher informieren.
Zur Vermögensverwaltung plane ich die Errichtung einer GmbH, welche Anteile an Kapitalgesellschaften halten wird. Dies hat soweit ich weiß steuerliche Vorteile aufgrund des § 8b KStG. Gilt dies auch beim Verkauf von Anteilen ein einer GmbH & Co KG, bei der die vermögensverwaltende GmbH gleichzeitig der bzw. einer der Komplementäre ist?
Würde mich über Hinweise freuen.
Danke und viele Grüße!