Guten Tag.
Ich habe mir mal ein paar Gedanken über die Neufassung des § 8c KStG gemacht und habe bei dem theoretischem Beispiel eine Frage an euch.
Angenommen, Partner A und Partner B haben eine GmbH (C) die im Investmentbereich unterwegs ist. Demnächst erwartet beide eine Prämie die sie durch ihre tolle Performance bekommen. Um steuerliche Vorteile zu nutzen gründet jeweils Person A eine Holding (A) die zu 100% ihr gehört und Person B eine Holding (B) die ebenfalls zu 100% ihr gehört.
Holding A und Holding B übernehmen jeweils eine Beteiligung von 50% an der GmbH C. GmbH C hat noch einen Verlust von knapp 20.000 €.
Holding A und Holding B würden gerne vom Verlustvortrag gebrauch machen ohne eine Schädigung. Wäre dies in diesem Beispiel überhaupt möglich?
Letzten Endes scheitert dieses Beispiel meiner Meinung nach, am § 8 Abs. 1 S.2 aufgrund des "gleichgerichteten Interessens". Wie seht ihr das?