Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG
Verfasst: 11. Jun 2021, 16:57
Hallo erstmal.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gilt meines Wissens nach für Gewinne aus Anlagegeschäften in einer Holding-GmbH §8b Absatz 5 KStG.
In Anlage GK von KSt 1 für 2020 kann ich unter Zeile 11 den Jahresüberschuss eintragen, der aber auch den Gewinn aus den Anlagegeschäften enthält. In Zeile 91 habe ich den Hinweis auf §8b Absatz 5 gefunden. Die Summe berechnet sich dabei aus Zeile 86 und 89. Allerdings finde ich in keiner der zwei Zeilen eine Möglichkeit die Gewinne aus den Anlagegeschäften einzugeben, sondern hier wird auf Ausschüttungen abgezielt. Im konkreten Fall habe ich an der Börse gehandelte Zertifikate ge- und verkauft.
Hatte den Fall evtl. schon mal jemand und weiß wie ich die Depotgewinne korrekt eintrage?
Danke im Voraus.
Viele Grüße Tobias.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gilt meines Wissens nach für Gewinne aus Anlagegeschäften in einer Holding-GmbH §8b Absatz 5 KStG.
In Anlage GK von KSt 1 für 2020 kann ich unter Zeile 11 den Jahresüberschuss eintragen, der aber auch den Gewinn aus den Anlagegeschäften enthält. In Zeile 91 habe ich den Hinweis auf §8b Absatz 5 gefunden. Die Summe berechnet sich dabei aus Zeile 86 und 89. Allerdings finde ich in keiner der zwei Zeilen eine Möglichkeit die Gewinne aus den Anlagegeschäften einzugeben, sondern hier wird auf Ausschüttungen abgezielt. Im konkreten Fall habe ich an der Börse gehandelte Zertifikate ge- und verkauft.
Hatte den Fall evtl. schon mal jemand und weiß wie ich die Depotgewinne korrekt eintrage?
Danke im Voraus.
Viele Grüße Tobias.