Hallo zusammen,
kann ein bereits nach einer Außenprüfung ergangener Bescheid, für den der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde, noch hinsichtlich eines Verlustrücktrages geändert werden?
Der geänderte Bescheid für 2018 erging am 21.07.2020, Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben. Für 2019 ergibt sich ein Verlust von 6000 Euro. Gem. §10d Abs.1 Satz 4 kann ich den Verlust doch zurücktragen lassen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Peter
Verlustrücktrag KöSt
Re: Verlustrücktrag KöSt
§10d Abs.1 S.3 + 4 EStG i.V.m. §8 Abs1 KStG stellen eine eigene Berichtigungsvorschrift außerhalb der AO dar. Ohne Antrag nach §10d Abs.1 S.5 + 6 EStG sit der Bescheid des Vorjahres von Amts wegen zu ändern!
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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