Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall - eine GmbH wurde in 2019 gegründet, alleiniger Gesellschafter ist auch Geschäftsführer von 181 befreit.
Stammkapitaleinlage wurde getätigt und ein Teil des Geldes direkt investiert. Für 2019 erwirtschaftete die GmbH aufgrund der Gründungskosten einen Verlust, in 2020 wird sie bereits profitabel sein. Auf die 2019 Körperschaftssteuererklärung, welche wie eingereicht akzeptiert wurde, käme die Rückfrage, "bitte Verträge welche im Kalendarjahr 2019 geschlossen vertragliche Verinabrung zwischen Gesellschaft und Anteilseignern darstellen" zu übersenden.
Dies könnte potentiell nur der Geschäftsführervertrag und ein Darlehensvertrag der GmbH an den GF sein.
Der Darlehensvertrag war darin begründet, dass sich kurz nach Kapitaleinlage, Ende 2019, dem GF eine sehr attraktive Investitionsmöglichkeit anbot, welche leider nicht im Rahmen der GmbH erfolgen konnte. Daher erfolgte ein 9monatiges befristetes, zu 2% verzinstes Darlehen der GmbH an den GF, welches bereits inklusive Zinsen in 2020 beglichen wurde.
Gäbe es bei der Abgabe des Geschäftsführervertrages (aktuell wird kein Gehalt des GF bezogen was auch so im Vertrag erfasst wäre) und Darlehensvertrags eventuelle Fallstricke welche zu beachten wären?
GmbH - Rückfrage FA Körperschaftssteuer
Re: GmbH - Rückfrage FA Körperschaftssteuer
Nein, eigentlich nicht, denn verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen entstehen ja nicht durch die Abgabe bereits geschlossener Verträge sondern durch die tatsächlich damit verwirklichten Sachverhalte. Die Frage kommt daher entwas spät!Mike68 hat geschrieben: Gäbe es bei der Abgabe des Geschäftsführervertrages (aktuell wird kein Gehalt des GF bezogen was auch so im Vertrag erfasst wäre) und Darlehensvertrags eventuelle Fallstricke welche zu beachten wären?
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: GmbH - Rückfrage FA Körperschaftssteuer
Danke fuer die Antwort. Was waeren denn signifikante hypothetische Fallstricke, bei diesen 2 deartigen Sachverhalten, welche bei einer potentiellen Verwirklichung zu beachten waeren?taxpert hat geschrieben: ↑26. Nov 2020, 10:29Nein, eigentlich nicht, denn verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen entstehen ja nicht durch die Abgabe bereits geschlossener Verträge sondern durch die tatsächlich damit verwirklichten Sachverhalte. Die Frage kommt daher entwas spät!Mike68 hat geschrieben: Gäbe es bei der Abgabe des Geschäftsführervertrages (aktuell wird kein Gehalt des GF bezogen was auch so im Vertrag erfasst wäre) und Darlehensvertrags eventuelle Fallstricke welche zu beachten wären?
taxpert
Re: GmbH - Rückfrage FA Körperschaftssteuer
Wie immer die tatsächliche Vertragsgestaltung und die tatsächliche Ausführung der Verträge.Mike68 hat geschrieben:Was waeren denn signifikante hypothetische Fallstricke
Es ist ein großer Unterschied, ob z.B. tatsächlich garkein Geschäftsführergehalt vereinbart ist, ein (zeitweiser) Verzicht auf das Geschäftsführergehalt vereinbart ist oder das Geschäftsführergehalt nur nicht gezahlt und eingefordert wird.
Auch beim Darlehen wird man eine Einzelfallprüfung durchführen müssen, ob ein gewissenhafter Geschäftsführer dieses Darlehen auch zu diesen Konditionen gegeben hätte.
Dies sind aber alles Sachen, die kein Forum, sondern nur ein StB unter Kenntnis aller relevanten tatsachen abklären kann. Wenn genügend Geld für eine GmbH-Gründung UND dann auch noch für eine lukrative Investition dar ist, dann wird doch sicherlich auch genügend Geld für einesteuerliche Beratung vorhanden sein, oder?
taxpert
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