Steuerliche Forschungszulage

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Weltlich
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Registriert: 30. Sep 2020, 16:18

Steuerliche Forschungszulage

Beitrag von Weltlich »

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zur Steuerlichen Forschungszulage.

- gilt De-minimis-Verordnung für alle Unternehmen, auch GmbH, und hat man somit keinen Anspruch auf die Forschungszulage hat, wenn man innerhalb von drei Jahren bzw. für einen Zeitraum von 3 Jahren andere De-minimis Beihilfen von insgesamt 200.000 erteilt bekommen hat;

- wie sieht''''s mit den Personalkosten (Bruttolohn + Arbeitgeberanteil) bzw. den Kosten der Mitarbeiter, die nicht über die anderen Beihilfen abgedeckt sind? Können die Forschungszulage abgerechnet werden? Ich meine damit die Kosten der Mitarbeiter, die nicht an den anderen geförderten Projekten teilnehmen sowie die Kosten der Mitarbeiter, die an anderen geförderten Projekten teilnehmen, diesen aber z.B. nur 40% ihrer Arbeitszeit widmen. Könnten dann 60% über die Forschungszulage abgerechnet werden, sodass die Förderung dann 25% * 60% =15% deren Gehalts betragen würde?

- Gibt es eine Stelle bzw. Behörde, die solche Fragen beantworten müsste?

Danke
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