Hallo zusammen,
ich habe erfahren, dass man bei der Körperschaftssteuer den Solidaritätszuschlag vernachlässigen kann, wenn man eine Ein-Mann-GmbH darstellt, ergo alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist. Ist das schon einmal korrekt?
Wie gehe ich da genau vor? Mir wurde gesagt, dass ich einen Statusfeststellungsantrag einreichen muss.
Es wäre nett, wenn ihr mir da genauere Informationen zu geben könntet.
Viele Grüße