Hallo,
sagen wir, eine GmbH mit zwei Gesellschaftern erzielt in einem Jahr einen Umsatz von 100.000€ (netto). Um dieses Geld zu verdienen, hat sie Ausgaben in Höhe von 50.000€ (30.000€ für Gehalt für den Gesellschafter-Geschäftsführer + 20.000€ für andere Ausgaben). Der Gewinn, 50.000€, soll an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Jetzt meine Frage:
Muss die GmbH den Gewinn erst mit Körperschaftssteuer (15%) und Gewerbesteuer (~17%) versteuern, bevor die Gesellschafter die Ausschüttung als Kapitalertrag mit Kapitalertragsteuer (~25%) versteuern, sodass von den 50.000€ auf den Konten der Gesellschafter nur noch rund 25.500€ (50.000€ * 0,68 * 0,75) übrig bleiben?
Das Ganze ist natürlich grob vereinfacht und nicht genau gerechnet, es geht mir nur ums Prinzip.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Michael
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bei Ausschüttung an Gesellschafter?
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Re: Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bei Ausschüttung an Gesellschafter?
Ja, die GmbH versteuert ihr Einkommen zunächst selbst mit KSt und GewSt. Ausschüttbarer Gewinn ist ohnehin nur der Jahresüberschuss, d.h. nach Abzug aller Steuern.
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Re: Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bei Ausschüttung an Gesellschafter?
Da Ausschüttungen Gewinnverwendungen sind, ist vorher der Gewinn mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu versteuern. Von den 50.000 Gewinn stehen ca. 68 %, also nach Steuer, zur Verfügung. Die Ausschüttung unterliegt im Regelfall noch der Kapitalertragsteuer und Soli, also weitere 26 % Steuern.
MfG
Danilo Rothstock
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Danilo Rothstock