Hallo,
ich habe ein angemeldetes Gewerbe und in der Vergangenheit Verluste eines Jahres mit Gewinnen aus vorherigen Jahren verrechnen und habe Steuern zurückerhalten. Meine Frage:
funktioniert das auch mit der Körperschaftsteuer bei einer GmbH? Beispiel: GmbH zahlt 2009 1.000 Euro Körperschaftsteuer aufgrund eines Gewinns. Im folgenden Jahr 2010 ergibt sich ein Verlust.
Kann die GmbH aufgrund des Verlust aus 2010 entsprechend gezahlte Körperschaftssteuer aus 2009 zurückerhalten
Gruß
JayC
Verlustverrechnung bei GmbH
Re: Verlustverrechnung bei GmbH
Hallo,
ja, das geht auch bei Kapitalgesellschaften im sogenannten Verlustrücktrag.
Gruß
ja, das geht auch bei Kapitalgesellschaften im sogenannten Verlustrücktrag.
Gruß
Re: Verlustverrechnung bei GmbH
Hallo Ruepel,
danke für die Antwort! "Ich habe gehört", daß der Verlustrücktrag einer GmbH nur für das 1. Jahr gilt ... !? Das ist dann wohl doch nicht der Fall?
Gruß
JayC
danke für die Antwort! "Ich habe gehört", daß der Verlustrücktrag einer GmbH nur für das 1. Jahr gilt ... !? Das ist dann wohl doch nicht der Fall?
Gruß
JayC
Re: Verlustverrechnung bei GmbH
hi JayC,
der Verlustrücktrag geht nur für ein Jahr rückwärts - nicht nur im ersten jahr. Der Verlust kann im Rücktrag bis zur Höhe von 511.500 € geltend gemacht werden, darüber hinaus ist nur der Vortrag ins nächste Jahr möglich.
der Verlustrücktrag geht nur für ein Jahr rückwärts - nicht nur im ersten jahr. Der Verlust kann im Rücktrag bis zur Höhe von 511.500 € geltend gemacht werden, darüber hinaus ist nur der Vortrag ins nächste Jahr möglich.
Re: Verlustverrechnung bei GmbH
Hallo,
danke für die Info > verstanden!
gruß
JayC
danke für die Info > verstanden!
gruß
JayC