Fragen zur Körperschaftsvorauszahlung und mehr
Verfasst: 11. Sep 2019, 18:03
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dies ist mein erster Post auf diesem Forum. Bitte verzeiht mir, falls ich mit diesem Beitrag gegen Regeln verstoßen haben sollte. Ich bin nicht genau sicher, wo ich alle diese Fragen hätte aufeinmal stellen können, deswegen habe ich das ignoranterweise hier getan. Falls ich mehrere unterschliedliche Posts in unterschiedliche Forenkategorien posten hätte sollen, dann werde ich das tun.
Ich möchte gerne wissen, ob bei einer UG (Kleinstkapitalgesellschaft
ohne Kleinunternehmerregelung, da Vorsteuer gerne in Anspruch genommen werden möchte), die nach Gründung voraussichtlich die
nächsten 2 Jahre keine Umsätze erwirtschaften wird (Entwicklungsdauer
etc.), ebenfalls
1. jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung (hierbei bin ich ziemlich
sicher und würde ja sagen)
2. alle 3 Monate eine Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuer-Vorauszahlung
leisten muss? (also trotz angegebener 0€ Umsätze? Demnach wäre der
Schätzwert ebenfalls 0€)
3. Muss die Umsatzsteuervoranmeldung nur die ersten 2 Jahre nach
Gründung monatlich abgegeben werden?
4. Wenn man im 3. Jahr ebenfalls weiterhin keine oder nur geringe
Umsatzsteuerzahllast (ich meine unter 1100€) vorweist, muss die
Umsatzsteuervoranmeldung dann statt monatlich, jährlich erfolgen?
5. Rechnungen die vor der Gründung entstanden sind (also vor Anmeldung-
nicht der „i.Gr.“ Status), die mit der Gründung bzw. dem
Entwicklungsaufwand verbunden sind, müssen die an an „[Firma] i.Gr.“
adressiert sein oder die Privatanschrift. Mir ist bewusst, das WÄHREND
des Gründungsprozesses, in den Rechnungen „[Firma] i.Gr.“ stehen muss.
Doch hatte ich mal gehört, dass auch in den Rechnungen vor dem
offiziellen Gründungsstatus „i.Gr.“ mit rein muss.
6. Meine Steuernummer habe ich nach Gründung sehr spät erhalten. Firma wurde im März gegründet. Muss ich jetzt nachträglich für jeden einzelnen vergangenen Monat seit Gründungsanmeldung (also seit dem "i.Gr." Status) (ggf. auch davor, da auch einige Monate vor Gründung schon Ausgaben entstanden sind) die Umsatzsteuervoranmeldung machen?
7. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung würde ich doch Vorsteuer zurückerhalten oder nicht? (Umsätze werden erst evtl. in 1-2 Jahren erwirtschaftet, "Produkt" befindet sich noch in Entwicklung) Ich habe monatliche Ausgaben und durch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sollte ich doch dann monatlich Vorsteuer zurückerhalten?
8. Wie führt man die Körperschaftssteuervorauszahlung und Gewerbesteuervorauszahlung durch, welche alle 3 Monate durchgeführt werden müssen?
Ich finde dazu u.a. keine Möglichkeit oder Elster. Im Internet konnte ich auch nichts dazu finden und das Elster Portal wollte mir die Frage nicht beantworten.
Nun bezüglich einer GbR:
9. Eine GbR die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss
diese ebenfalls jeden 3. Monat Gewerbesteuer- und
Einkommenssteuer-Vorauszahlungen leisten? (Umsatzsteuervoranmeldung ja
nicht, da Kleinunternehmerregelung)
10. Muss solch eine GbR ebenfalls bis zum 31.07. des Folgejahres für das
abgelaufene Geschäftsjahr eine Umsatzsteuer-,
Gewerbesteuer-,Einkommensteuererklärung und Einnahmen-Überschussrechnung
einreichen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Reyner Goddard
Dies ist mein erster Post auf diesem Forum. Bitte verzeiht mir, falls ich mit diesem Beitrag gegen Regeln verstoßen haben sollte. Ich bin nicht genau sicher, wo ich alle diese Fragen hätte aufeinmal stellen können, deswegen habe ich das ignoranterweise hier getan. Falls ich mehrere unterschliedliche Posts in unterschiedliche Forenkategorien posten hätte sollen, dann werde ich das tun.
Ich möchte gerne wissen, ob bei einer UG (Kleinstkapitalgesellschaft
ohne Kleinunternehmerregelung, da Vorsteuer gerne in Anspruch genommen werden möchte), die nach Gründung voraussichtlich die
nächsten 2 Jahre keine Umsätze erwirtschaften wird (Entwicklungsdauer
etc.), ebenfalls
1. jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung (hierbei bin ich ziemlich
sicher und würde ja sagen)
2. alle 3 Monate eine Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuer-Vorauszahlung
leisten muss? (also trotz angegebener 0€ Umsätze? Demnach wäre der
Schätzwert ebenfalls 0€)
3. Muss die Umsatzsteuervoranmeldung nur die ersten 2 Jahre nach
Gründung monatlich abgegeben werden?
4. Wenn man im 3. Jahr ebenfalls weiterhin keine oder nur geringe
Umsatzsteuerzahllast (ich meine unter 1100€) vorweist, muss die
Umsatzsteuervoranmeldung dann statt monatlich, jährlich erfolgen?
5. Rechnungen die vor der Gründung entstanden sind (also vor Anmeldung-
nicht der „i.Gr.“ Status), die mit der Gründung bzw. dem
Entwicklungsaufwand verbunden sind, müssen die an an „[Firma] i.Gr.“
adressiert sein oder die Privatanschrift. Mir ist bewusst, das WÄHREND
des Gründungsprozesses, in den Rechnungen „[Firma] i.Gr.“ stehen muss.
Doch hatte ich mal gehört, dass auch in den Rechnungen vor dem
offiziellen Gründungsstatus „i.Gr.“ mit rein muss.
6. Meine Steuernummer habe ich nach Gründung sehr spät erhalten. Firma wurde im März gegründet. Muss ich jetzt nachträglich für jeden einzelnen vergangenen Monat seit Gründungsanmeldung (also seit dem "i.Gr." Status) (ggf. auch davor, da auch einige Monate vor Gründung schon Ausgaben entstanden sind) die Umsatzsteuervoranmeldung machen?
7. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung würde ich doch Vorsteuer zurückerhalten oder nicht? (Umsätze werden erst evtl. in 1-2 Jahren erwirtschaftet, "Produkt" befindet sich noch in Entwicklung) Ich habe monatliche Ausgaben und durch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung sollte ich doch dann monatlich Vorsteuer zurückerhalten?
8. Wie führt man die Körperschaftssteuervorauszahlung und Gewerbesteuervorauszahlung durch, welche alle 3 Monate durchgeführt werden müssen?
Ich finde dazu u.a. keine Möglichkeit oder Elster. Im Internet konnte ich auch nichts dazu finden und das Elster Portal wollte mir die Frage nicht beantworten.
Nun bezüglich einer GbR:
9. Eine GbR die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss
diese ebenfalls jeden 3. Monat Gewerbesteuer- und
Einkommenssteuer-Vorauszahlungen leisten? (Umsatzsteuervoranmeldung ja
nicht, da Kleinunternehmerregelung)
10. Muss solch eine GbR ebenfalls bis zum 31.07. des Folgejahres für das
abgelaufene Geschäftsjahr eine Umsatzsteuer-,
Gewerbesteuer-,Einkommensteuererklärung und Einnahmen-Überschussrechnung
einreichen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Reyner Goddard