Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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tobiasz
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Registriert: 11. Jun 2021, 16:55

Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG

Beitrag von tobiasz »

Hallo erstmal.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gilt meines Wissens nach für Gewinne aus Anlagegeschäften in einer Holding-GmbH §8b Absatz 5 KStG.

In Anlage GK von KSt 1 für 2020 kann ich unter Zeile 11 den Jahresüberschuss eintragen, der aber auch den Gewinn aus den Anlagegeschäften enthält. In Zeile 91 habe ich den Hinweis auf §8b Absatz 5 gefunden. Die Summe berechnet sich dabei aus Zeile 86 und 89. Allerdings finde ich in keiner der zwei Zeilen eine Möglichkeit die Gewinne aus den Anlagegeschäften einzugeben, sondern hier wird auf Ausschüttungen abgezielt. Im konkreten Fall habe ich an der Börse gehandelte Zertifikate ge- und verkauft.

Hatte den Fall evtl. schon mal jemand und weiß wie ich die Depotgewinne korrekt eintrage?

Danke im Voraus.

Viele Grüße Tobias.
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG

Beitrag von Tom998 »

§ 8b Abs. 5 bzw. Abs. 1 KStG behandeln nur die Besteuerung von Ausschüttungen, nicht Veräußerungsgewinne.
Eine Steuerbefreiung könnte nach Abs. 2 vorliegen, die aber daran scheitert, dass Zertifikate keine "Anteile" i.S. des Abs. 2 sind, da keine gesellschaftsrechtlichen Stammrechte vermittelt werden.
Zum § 8b ist also im Ergebnis nichts einzutragen, da die Gewinne voll steuerpflichtig sind.
tobiasz
Beiträge: 2
Registriert: 11. Jun 2021, 16:55

Re: Ausfüllhilfe §8b Absatz 5 KStG

Beitrag von tobiasz »

Hi,

hatte dann doch noch Rückmeldung vom meinem Finanzamt bekommen. Die meinten §8b (2) KStG gilt auch für Zertifkate, müssen also in Zeile 92 eingetragen werden.

Nur falls auch mal jemand vor der Herausforderung steht. ;)
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