Verlustvortrag Studium

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Norist
Beiträge: 3
Registriert: 30. Nov 2018, 17:01

Verlustvortrag Studium

Beitrag von Norist »

Hallo Community,

im Internet habe ich leider nicht die Antworten auf meine zwei Fragen gefunden, weswegen ich mir nun erhoffe, diese hier zu bekommen. Mir ist bekannt, dass ein Verlustvortrag im Moment nur hypothetisch angemeldet werden kann, da dies bei Erststudium eigentlich nur über Sonderausgaben gehandelt wird. Allerdings beziehe ich mich auf eventuell folgende Gerichtsbeschlüsse.

Um Folgendes handelt es sich:
1. Angenommen, ich habe im Juni 2016 mein Abitur bekommen und studiere seit Oktober 2016, kann ich dann schon einen Antrag auf Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen? Immerhin beziehen sich die Anträge immer auf komplette Jahre. Müsste ich dann alle Werbungskosten, sofern mit Pauschalen gerechnet wird, individuell verrechnen auf die 3 Monate, in denen ich erst mit dem Studium angefangen habe? Oder werden Pauschbeträge IMMER pauschal berechnet, unabhängig vom Eintritt in eine neue Anstellung?
2. Spielt es eine wichtige Rolle, wann Kosten entstanden sind? Beispiel: Ich möchte einen Verlustvortrag für meine Studiengebühren machen. Im Jahr 2016 habe ich fürs WiSe 16/17 bezahlt UND schon fürs SoSe 17. Im Jahr 2017 habe ich dann aber nur fürs WiSe 17/18 bezahlt, da ich die Studiengebühren auch im Frühjahr 2018 fürs SoSe 18 einreichen kann. Auf den Nachweisen, den jeweiligen Kontoauszügen, geht daher eindeutig hervor, dass ich im Jahr 2016 zwei Ausgaben für Studiengebühren hatte, im Jahr 2017 dann jedoch nur noch eine. Ist natürlich nachweisbar und nicht allzu relevant, mich würde aber dennoch interessieren, wie das gehandhabt wird.

Habt Dank und viele Grüße,
Norist
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

1. Für 16 und 17 können Sie die Anträge einreichen. Dass die abgelehnt werden, wissen Sie ja... Was die Pauschalen anbelangt, wüßte ich nicht, welche Sie da meinen.
2. Selbstverständlich spielt es eine Rolle, wann die Kosten entstanden sind - Kosten werden fast immer dann angesetzt, wenn sie entstehen. In 16 bezahlte Studiengebühren werden 16 angesetzt - egal, für welches Jahr da gezahlt wurde.
Norist
Beiträge: 3
Registriert: 30. Nov 2018, 17:01

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Norist »

Danke für die Antwort!

Eine kurze Frage noch: Worunter trägt man bei einem Antrag auf Verlustvortrag die Kosten ein? Alles unter Fortbildungskosten (Studiengebühren, Arbeitsmittel, Telefon, Laptop, Fahrtkosten)? Oder alles in die jeweiligen Zeilen "Entfernungspauschale", "Aufwendungen für Arbeitsmittel" und Studiengebühren in "Fortbildungskosten" etc.?

Viele Grüße,
Norist
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

Das gehört unter Fortbildungskosten.
Norist
Beiträge: 3
Registriert: 30. Nov 2018, 17:01

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Norist »

Hey,

Mein folgendes Anliegen betrifft immer noch das Topic - Verlustvortrag Studium.
Da ich dachte, mich bis zuletzt ganz gut in die Materie eingearbeitet zu haben, habe ich mich erst einmal nicht weiter damit beschäftigt.
Jedoch fiel mir vor kurzem eine Sache auf, die mir ein Bein stellen kann und ich bräuchte kurz Informationen dazu.

Mir ist der Ablauf des Verlustvortrags für Studenten bekannt - auch, dass dies für das Erststudium nur "auf Eis gelegt" wird, bis ein entsprechendes Urteil gesprochen wird. Deswegen die vorläufigen Anträge und die Arbeit damit. Nun gibt es aber bei der endgültigen Steuererleichterung noch eine Tücke, das Verpuffen. Ich habe gelesen, dass der Verlustvortrag direkt verrechnet wird, wenn Einkommen erzielt wird.
Nun betrifft das, wie ich las, auch Einkommen, welches überhaupt nicht versteuert werden muss, da unter der Freigrenze.
Ich habe als Student zuletzt als Werkstudent gearbeitet und in einem Jahr ~6.500€ bekommen. Grundsätzlich steuerfrei, doch mit Verrechnung des die Jahre zuvor angesammelten Verlustvortrags würde dieser, da keine Steuern gezahlt werden müssen, einfach verpuffen.

Fragen:
1. Habe ich die Sache so richtig verstanden oder habe ich einen Denkfehler?
2. Angenommen, ich würde das Jahr mit der Anstellung als Werkstudent herauslassen und keine Steuererklärung abgeben (muss ich ja nicht, da unter Freibetrag) - könnte der Verlustvortrag dann weitergezogen werden? Bspw. Verlustvortrag angesammelt bis 2017, 2018 keine Steuererklärung gemacht, 2019 normal gearbeitet.

Viele Grüße,
Norist
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Severina »

1. Ja.
2. Das geht nicht. Wenn ein Verlustvortrag festgestellt ist, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

(Was ja auch völlig logisch ist, schon damit es nicht zu einer Ungleichbehandlung kommt - es mag ja so einige Schlupflöcher geben, aber SO offensichtliche wohl kaum)
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