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Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 18. Okt 2018, 16:59
von Hans90
Hallo,
ich habe mich mit dem Thema “Steuererklärung nach dem Studium” auseinandergesetzt. Eine Ausbildung und daraufhin ein Studium habe ich absolviert. Ich möchte gerne wissen, ob für mich eine Steuererklärung infrage kommt. Die Risiken und Hindernisse würde ich gerne wissen und was die Nachteile sind. Beispielsweise habe ich erfahren, dass man die Steuererklärung immer wieder machen muss. Ich war auch 1 Jahr im Ausland und habe dort studiert. Zurzeit beziehe ich Hartz IV. Was würdet ihr mir raten?

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 18. Okt 2018, 17:12
von muemmel
Ich möchte gerne wissen, ob für mich eine Steuererklärung infrage kommt. Nö. Für Sie kommt höchstens ein Antrag auf Verlustfeststellung in Frage. Oder haben Sie während des Studiums irgendwelche Steuern gezahlt?
Beispielsweise habe ich erfahren, dass man die Steuererklärung immer wieder machen muss. Schlecht recherchiert - das ist kompletter Unfug.
Die Risiken und Hindernisse würde ich gerne wissen und was die Nachteile sind. Risiken einer freiwilligen Steuererklärung? Na, allenfalls, daß man seine Zeit verschwendet, weil man dann doch nichts wiederkriegt. Hindernisse? Faulheit und Unwissen - allerdings kann sich jeder eines Steuerberaters und jeder Arbeitnehmer auch eines Lohnsteuerhilfevereins bedienen...

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 18. Okt 2018, 19:33
von Hans90
Danke für die schnelle Antwort.
Was ist genau der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Steuererklärung? Wenn ich im Verlustvortrag etwas falsch mache, kann ich das später ohne Problem ändern? Ist der Verlustvortrag rückwirkend auf 7 Jahre? Kann man Verluste in der Schulzeit nach der Ausbildung auch mit anrechnen?

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 19. Okt 2018, 12:53
von muemmel
Was ist genau der Unterschied zwischen Verlustvortrag und Steuererklärung? Eine Steuererklärung macht man, wenn man ein Einkommen über null hatte. Und dann kriegt man, zumindest bei den freiwilligen Erklärungen, Geld zurück. Einen VV macht man, wenn man ein Einkommen unter null (=Verlust) hatte. Und man kriegt zunächst mal kein Geld zurück, sondern hat halt den Verlust "auf der hohen Kante" und wenn man dann irgendwann Steuern zahlt, führt er zu einer Rückzahlung.
Wenn ich im Verlustvortrag etwas falsch mache, kann ich das später ohne Problem ändern? Nein, können Sie nicht.
Ist der Verlustvortrag rückwirkend auf 7 Jahre? Ja.
Kann man Verluste in der Schulzeit nach der Ausbildung auch mit anrechnen? Was für eine Schulzeit? Oben hieß es noch, Sie hätten nach der Ausbildung studiert...

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 25. Okt 2018, 19:57
von Hans90
Entschuldigung für das Missverständnis. Ich habe eine 2 1/2 Jährige Ausbildung absolviert. Daraufhin habe ich meine Fachhochschulreife in der Fachoberschule nachgeholt. Die Schulzeit beträgt 1 Jahr. Nachdem ich meine Fachhochschulreife erhalten habe, begann ich zu studieren.

Im Studium musste ich ein 5 monatiges Pflichtpraktikum durchlaufen, welches monatlich mit 400€ vergütet wurde. Wird das Praktikum als Verlust angerechnet?

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 25. Okt 2018, 23:54
von muemmel
Daraufhin habe ich meine Fachhochschulreife in der Fachoberschule nachgeholt. Die Schulzeit beträgt 1 Jahr. Kann man nicht absetzen.
Wird das Praktikum als Verlust angerechnet? Was für ein Verlust? Sie hatten doch da EINKOMMEN - das wird angerechnet und kürzt den Verlust entsprechend.

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 31. Mär 2019, 17:54
von Hans90
Die Fachoberschule gilt nicht als Zweitausbildung? Soll ich das eine Jahr einfach aus lassen? Bekomme ich nichts zurück für die FOS? Habe SchülerBAföG bekommen.

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 31. Mär 2019, 18:09
von muemmel
Die Fachoberschule gilt nicht als Zweitausbildung? Nein. Ausbildung pflegen zu einem beruflichen Abschluß zu führen.

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 31. Mär 2019, 21:22
von Hans90
Also kann man nichts geltend machen für das eine Jahr?

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 1. Apr 2019, 09:17
von Hans90
Ich habe noch eine weitere Frage und zwar ich war 2 Semester lang im Ausland (ERASMUS +) und habe dort studiert. Ich habe dort in einer WG gewohnt und habe Miete bezahlt. Leider habe ich die Belege nicht mehr, weil ich schnell das Land verlassen habe, wegen meiner eigenen Sicherheit. Ich habe das Geld bar bezahlt und habe oft im Hostel oder bei Freunde, die ich dort kennengelernt habe, übernachtet (natürlich gegen Geld). Gibt es die Möglichkeit, das Pauschal anrechnen zu lassen. Oder welche Möglichkeiten stehen mir offen?

Re: Steuererklärung nach dem Studium

Verfasst: 1. Apr 2019, 10:39
von Hans90
Ich habe im Studium für Mathematik Nachhilfe genommen. Kann man die Kosten auch steuerlich geltend machen?