Werkstudent unter 950 €

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lorry
Beiträge: 2
Registriert: 7. Nov 2016, 20:32

Werkstudent unter 950 €

Beitrag von lorry »

Hallo,

Ich habe einen Werkstudenten Job der sich um ca 600 - 650 € belaufen wird. Mein Fahrtweg zur Arbeit beträgt 96 km mit der deutschen Bahn. Meine Frage ist, kann ich die Fahrtkosten steuerlich absetzen auch wenn ich keine Lohnsteuer bezahle? Ich befinde mich ja unter 950 € monatlich daher entfällt die Lohnsteuer.
Falls ich mir dies absetzen lassen kann würde mich interessiere, wo dann das Geld her kommt?

Also Info noch, ich wohne in Bayern, bin 22 Jahre alt und werde 12h pro Woche arbeiten welche verteilt auf 2 Tage sind.

Liebe Grüße und vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudent unter 950 €

Beitrag von muemmel »

Meine Frage ist, kann ich die Fahrtkosten steuerlich absetzen auch wenn ich keine Lohnsteuer bezahle? Klar - Sie haben nur nichts davon. 650 Euro = keine Steuer. 650 Euro minus 8 mal je 30 Euro Pendlerpauschale = 410 Euro = auch keine Steuer.
lorry
Beiträge: 2
Registriert: 7. Nov 2016, 20:32

Re: Werkstudent unter 950 €

Beitrag von lorry »

Die Fahrtkosten bzw das Bahnticket beläuft sich monatlich auf 150 - 200 €, kann ich mir das Geld nicht wieder zurück holen ? Zählt das nicht in die Werbungskosten Pauschale rein? Ich habe gelesen das alles was einem zu der Tätigkeit bringt absetzbar ist und man sich das Geld wieder holen kann.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werkstudent unter 950 €

Beitrag von muemmel »

Ich habe gelesen das alles was einem zu der Tätigkeit bringt absetzbar ist und man sich das Geld wieder holen kann. Da haben Sie Unfug gelesen. Absetzbar ist es zwar, so wie ich es oben beschrieben habe - steuerliche Auswirkungen hat es aber nur, wenn man Steuern zahlt. Das tun Sie aber nicht.
Zählt das nicht in die Werbungskosten Pauschale rein? Ich weiß ja nicht, was Sie sich unter der WK-Pauschale vorstellen: Geld, das Ihnen irgendwer auszahlt? Da liegen Sie falsch. Die vermindert Ihr steuerpflichtiges Einkommen, und damit Ihre Steuern. Null Steuer = null Auswirkung.
kann ich mir das Geld nicht wieder zurück holen Kurz und bündig: NEIN.
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