Hallo liebe Forumsgemeinde,
habe gehört, dass es ein neues Reisekostenrecht gibt oder geben soll. Hat von euch jemand etwas davon gehört und kann mir sagen, was sich verändert hat
Danke und Grüße
Lieselotte
Reisekostenrecht
Re: Reisekostenrecht
Hallo Lieselotte,
das Reisekostenrecht hat sich ab 2008 geändert. So werden Einsatzwechseltätigkeiten,Fahrtätigkeiten, Dienstreisen etc. nicht mehr unterschieden sondern einheitlich als "Auswärtstätigkeiten"bezeichnet und bezüglich der absetzbaren Reisekosten gleich behandelt. Das bedeutet nun, dass Aufwendungen bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit als Werbungskosten absetzbar sind, bei Selbständigen als Betriebsausgaben.
Gruß
Jacob
das Reisekostenrecht hat sich ab 2008 geändert. So werden Einsatzwechseltätigkeiten,Fahrtätigkeiten, Dienstreisen etc. nicht mehr unterschieden sondern einheitlich als "Auswärtstätigkeiten"bezeichnet und bezüglich der absetzbaren Reisekosten gleich behandelt. Das bedeutet nun, dass Aufwendungen bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit als Werbungskosten absetzbar sind, bei Selbständigen als Betriebsausgaben.
Gruß
Jacob