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Scheinselbständigkeit

Verfasst: 28. Aug 2012, 13:35
von Froschkönig
Hallo,
kann mir vielleicht jemand kurz und bündig, ohne dass ich mich durch paragrafen wälzen muss, erklären, was Scheinselbständigkeit bedeutet?
Viele Grüße
F.

Re: Scheinselbständigkeit

Verfasst: 28. Aug 2012, 15:39
von poohchen
ich finde wikipedia erklärt es ganz gut:

"Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Es wird also ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit freier, selbständiger Auftragnehmer deklariert. Dies erfolgt, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht mit sich bringen."


Wenn man wie ein Arbeitnehmer in den Betriebsablauf eingebunden ist, also weisungsabhängig und sich z.B. an feste Zeiten halten muss, und zumeist nur den einen Auftraggeber hat, dann ist man nicht wirklich selbstständig. Eine aufgedeckte Scheinselbstständkeit hat zur Folge, dass die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen und Lohnsteuer abgeführt werden muss - wie bei einem Arbeitnehmer.

Re: Scheinselbständigkeit

Verfasst: 30. Aug 2012, 13:44
von Froschkönig
Danke für deine ausführlichen und verständlichen Erklärungen. In diesen Fragen bin ich ein Banause, aber im Thema Rechtschreibung kenne ich mich ganz gut aus. Das Wort`` Scheinselbständigkeit`habe ich schon richtig geschrieben.
Nochmal danke :)
F.

Re: Scheinselbständigkeit

Verfasst: 30. Aug 2012, 15:16
von poohchen
Das war wie bereits geschrieben ein Zitat aus wikipedia. Für das Wort der Scheinselbstständigkeit sind zwei Schreibweisen zulässig!