Beitragvon poohchen » 28. Aug 2012, 15:39
ich finde wikipedia erklärt es ganz gut:
"Eine Scheinselbständigkeit (auch: Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Es wird also ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit freier, selbständiger Auftragnehmer deklariert. Dies erfolgt, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht mit sich bringen."
Wenn man wie ein Arbeitnehmer in den Betriebsablauf eingebunden ist, also weisungsabhängig und sich z.B. an feste Zeiten halten muss, und zumeist nur den einen Auftraggeber hat, dann ist man nicht wirklich selbstständig. Eine aufgedeckte Scheinselbstständkeit hat zur Folge, dass die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen und Lohnsteuer abgeführt werden muss - wie bei einem Arbeitnehmer.