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Abfindung Fünftelregelung - Unklarheiten Auszahlungsjahr/Bruttoeinkommen

Verfasst: 8. Nov 2020, 16:06
von Myfly
Hallo zusammen !

Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Abfindung angeboten bekommen. Das Arbeitsverhältnis soll Ende 11.2020 enden, die Auszahlung jedoch Ende Januar 2021 stattfinden.

Nun bin ich aus Neugierde über diesen Rechner gestoßen: https://fuenftelregelung.info

• Habe ich es richtig verstanden, dass das zu "versteuernde Einkommen" das Bruttogehalt ist, welches man in dem Jahr erhalten hat, in dem das Arbeitsverhältnis endet ?



Beispiel in Zahlen:

11.2020 zu verst. Einkommen (Jahresbruttogehalt?) : 38.000 €
01.2021 ausbezahlte Abfindung (also Zusätzl. außerordentl. Einkünfte?): 70.000 €

Dann könnte man (laut dem o.g. Rechner) mit einer Nettoabfindung von ~42.000 € rechnen ?



Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären - VIELEN DANK schon mal für euere Hilfe !

Re: Abfindung Fünftelregelung - Unklarheiten Auszahlungsjahr/Bruttoeinkommen

Verfasst: 8. Nov 2020, 16:26
von muemmel
Nein, das haben Sie falsch verstanden. Bei der Fünftelregelung geht es immer um das Kalenderjahr, in dem die Abfindung zufließt. Wenn das 2021 ist, ist relevant, was man in dem Jahr sonst noch an Einnahmen hat. Einnahmen aus 2020 sind dafür ohne Belang.

Re: Abfindung Fünftelregelung - Unklarheiten Auszahlungsjahr/Bruttoeinkommen

Verfasst: 9. Nov 2020, 09:48
von Myfly
Guten Tag Herr Muemmel,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und Zeit. Mir ist es immer unangenehm, wenn mir jemand hilft, dem ich vorher noch nicht geholfen habe.

Eine Unklarheit bleibt noch:

1: Bei der Auszahlung der Abfindung behält der Arbeitgeber die Steuern bereits ein. Wenn man 2021 also weitere Einkünfte - wie z.B. ein neues Arbeitsverhältnis - hat, muss mann dann steuer nachzahlen oder bleibt das unangetastet ?


Wie sie merken, bin ich auf dem Gebiet komplett neu.

Vielen herzlichen Dank nochmals !

Re: Abfindung Fünftelregelung - Unklarheiten Auszahlungsjahr/Bruttoeinkommen

Verfasst: 9. Nov 2020, 15:14
von muemmel
Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung NICHT an - das kann er gar nicht, da er ja nicht weiss, was Sie in 2021 sonst noch an Einnahmen haben. Folglich wird sie erst vom Finanzamt angewandt, und das sollte dann zu einer Erstattung führen.