Versteuerung Dienstwagen / Einsatzwechseltätigkeit Bauleiter

Diskutieren Sie über ...
Antworten
bauleiter
Beiträge: 1
Registriert: 2. Nov 2019, 12:36

Versteuerung Dienstwagen / Einsatzwechseltätigkeit Bauleiter

Beitrag von bauleiter »

Hallo zusammen,

da ich ab Januar 2020 eine Arbeitsstelle als Bauleiter bei einem bundesweit tätigen Bauunternehmen antrete und in diesem Zusammenhang einen Firmenwagen gestellt bekomme, beschäftige ich mich momentan mit der Versteuerung des Dienstwagens. Hier insbesondere mit der pauschalen 1%-Versteuerung, da ich derzeit kein Fahrtenbuch führen möchte.

Bevor ich zu meiner eigentlichen Fragestellung komme, möchte ich hier kurz die allgemeinen Daten bzw. Infos zusammentragen, die mir bereits vorliegen:

- Brutto-Listenpreis des Firmenwagens: 40.000€
- Der Sitz des Unternehmens liegt 45km von meinem Wohnort entfernt.
- Als Bauleiter werde ich vorwiegend auf Baustellen vor Ort eingesetzt, d.h. ich fahre morgens nicht ins Büro sondern direkt zur Baustelle oder die Baustellen sind soweit entfernt, dass ich sonntags anreise und donnerstags wieder abreise.
- Die erste Baustelle wird das komplette Jahr 2020 füllen und ist ca. 450km von meinem Wohnort entfernt.
- An einem Tag in der Woche bin ich entweder im Home-Office oder im Büro am Sitz des Unternehmens tätig.
- Die Baustellen betreue ich vom Beginn bis zum Ende, d.h. ich werden ca. 1 bis max. 2 Jahre vor Ort ein Bauvorhaben bauleiten und in diesem Zeitraum nicht mehrere Bauvorhaben betreuen.
- Im Arbeitsvertrag ist kein Arbeitsort und somit auch keine erste Tätigkeitsstätte gennant.
- Der Firmenwagen darf und wird auch privat genutzt.


Laut den mir bekannten Informationen versteuert das Unternehmen den Firmenwagen wie folgt:
(Als erste Tätigkeitsstätte wird der 45km entfernte Sitz des Unternehmens angesehen).

Monatlicher geldwerter Vorteil:
40.000 € * 1 % = 400 €
40.000 € * 0,03 % * 45 km = 540 €

Gesamtsumme mtl. geldwerter Vorteil: 940 €

Um die mtl. Steuerbelastung zu senken, lässt sich beim Finanzamt ein mtl. Steuerfreibetrag in folgender Höhe eintragen:
45 km * 0,30 €/km * (180 Tage/Jahr : 12 Monate) = 202,50 €

Gesamtsumme reduzierter mtl. geldwerter Vorteil: 940 € - 202,50 € = 737,50 €


Da der mtl. geldwerte Vorteil selbst unter Berücksichtigung des Steuerfreibetrages aufgrund der Entfernung meines Wohnsitzes zum Unternehmen sehr hoch ist und mein Netto-Gehalt deutlich mindert, habe ich mich mit dem Thema genauer beschäftigt und bin der Meinung, dass für mein oben beschriebenes Tätigkeitsfeld eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt (auch wenn ich teilweise 1 bis 2 Jahre lang auf nur einer Baustelle arbeite). Aufgrund der Einsatzwechseltätigkeit würde der Anteil des geldwerten Vorteils, der die Entfernung von meinem Wohnort zum Firmenstandort berücksichtigt entfallen. D.h. der mtl. geldwerte Vorteil würde dann nur noch bei 40.000 € * 1 % = 400 € liegen.

Hier zwei Quellen, welche das oben genannte Thema ansatzweise behandeln, mir aber für meinen Fall keine genaue Aussage liefern:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/fahrt-zur-baustelle-gibt-mehr-als-nur-die-pendlerpauschale/150/3098/240261
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/einsatzwechseltaetigkeit-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI726803.html


Für mich stellen sich folgende Fragen:
1. Liegt für mein oben beschriebenes Tätigkeitsfeld eine Einsatzwechseltätigkeit vor, welche den Entfall des geldwerten Vorteils von meinem Wohnort zum Firmenstandort entfallen lassen würde (d.h. nur noch 400€ mtl. geldwerter Vorteil)?

2. Wenn 1. zutrifft, wie werden die Fahrten zu den Baustellen steuerlich geltend gemacht? Gemäß Dienstreisenansatz mit 0,30 € je Kilometer (Hin- und Rückweg) oder können diese überhaupt nicht berücksichtigt werden, da die Fahrten mit dem Firmenwagen durchgeführt werden? Werden dann die Fahrten zum Unternehmen auch mit 0,30 € je Kilometer (Hin- und Rückweg) berücksichtigt?

3. Wenn keine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt, können dann in der Steuererklärung nachträglich die tatsächlichen Fahrten zu dem Baustellen in Ansatz gebracht werden, um die Steuerbelastung zu senken? Wenn ja, wie würde der Ansatz aussehen? Gemäß Dienstreisenansatz mit 0,30 € je Kilometer (Hin- und Rückweg) oder nur die einfache Fahrt mit 0,30 € je Entfernungskilometer. Würde die 450km entfernte Baustelle im schlimmsten Fall als erste Tätigkeitsstätte gelten und ich müsste Steuern nachzahlen?

4. Wann wäre für meinen Fall das Führen eines Fahrtenbuches lohnenswerter?


Ich hoffe ich kann hier Antworten auf meine Fragen erhalten. Vielen Dank im Voraus.
Antworten