Alles klar.
Wir sitzen schon fleißig dran und sind für 2016 schon fertig.
Ich habe mal beim Finanzamt angerufen und mal angefragt, wann eine Steuererklärung aus selbstständiger Tätigkeit abzugeben ist.
Ich bin normaler Arbeitnehmer, das ist alles Neuland für mich.
Die Antwort war:
1.) Wenn derjenige vom Finanzamt dazu aufgefordert wird
2.) Der Gewinn aus ausschließlich selbsständiger Tätigkeit 11.000 € übersteigt
3.) Das Einkommen mehr als 12.000 € beträgt und gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Eventuell würde das bedeuten, dass für 2014 für meinen Neffen keine Steuererklärung notwendig ist, wenn 2.) zutrifft. Denn soweit ich mich jetzt eingelesen habe, wird der Gewinn ermittelt aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben (PKW Fahrten, Trainingskleidung, Fachliteratur etc.)
Nehmen wir an, die Einnahmen lagen bei 16.800 € und die Ausgaben die mit der Tätigkeit zusammenhingen bei 6000 €, dann würde das bedeuten, dass keine Erklärung notwendig ist.
Ich vermute allerdings, das ich einen ganz großen Denkfehler drin habe
