"Falschangaben" durch Unwissenheit = Steuerhinterziehung?

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maxmusi
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2015, 11:52

"Falschangaben" durch Unwissenheit = Steuerhinterziehung?

Beitrag von maxmusi »

Hallo zusammen,

ich muss im kommenden Jahr meine erste "richtige" Steuererklärung machen (dieses Jahr Berufseinstieg gehabt).
Nun möchte ich mir das Geld sparen und nicht zum Steuerberater gehen, da ich denke, dass ich es auch recht gut selbst hinbekommen werde. Jedoch ist es natürlich immer so, dass man nicht jedes Thema zu 100% bearbeiten wird...

viewtopic.php?f=96&t=4888&p=11943#p11943

Was passiert, wenn man hier also fälschlicherweise nicht korrekt Angaben macht, also beispielsweise eine Erstattung durch den AG erhält, aber die Fahrtkosten trotz bei den Reisekosten angibt. Wird das FA dann den Betrag "einfach" rausstreichen und es passiert nichts weiter -- oder gilt das dann gleich als Steuerhinterziehung? Ich mein - man kann so viel Lesen und sich informieren, wie man will - es wird immer Sachen geben, die man vielleicht leicht falsch einträgt. Wird das FA die Korrekturen dann einfach selbst vornehmen?

Danke vorab!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: "Falschangaben" durch Unwissenheit = Steuerhinterziehung?

Beitrag von Petz »

Welche Antwort erwartest du hier ?

Du weißt selber am besten, ob du Erstattungen hast.

Oder erwartest du hier eine Antwort, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass deine Falschangaben auffliegen ?
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
maxmusi
Beiträge: 9
Registriert: 11. Dez 2015, 11:52

Re: "Falschangaben" durch Unwissenheit = Steuerhinterziehung?

Beitrag von maxmusi »

Natürlich will ich NICHT wissentlich Falschangaben machen.
Aber in meinem Steuerbuch Konz steht teilweise drin "[...] Wenn das FA die Angabe nicht anerkennen will, streicht es den Posten einfach heraus".

Und da ich mir bei 1, 2 Themen nicht 100pro sicher bin, wie es genau anzugeben ist, weiß ich nicht, wie ich verfahren soll.
Und natürlich würde ich da im Zweifel lieber einen Posten zu viel angeben und vom FA streichen lassen, anstatt von vorneherein den Posten direkt draußen zu lassen (obwohl ja die Chance da ist, dass es sogar vollkommen korrekt wäre, diesen anzugeben).

P.S.: Es geht dabei ja um keine horrenden Beträge, vllt 2, 3 hundert EUR... Ginge es um tausende von EUR, würde ich selbstverständlich zum Steuerberater, aber so lohnt das einfach nicht.
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