Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem § 370 Abs. 6 und 7 AO
In meinen Augen beinhaltet § 370 Abs. 6 die Aussage von Abs. 7
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Absätzen?
Beste Grüße
Steuerhinterziehung § 370 Abs. 6 und 7 AO
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- Registriert: 6. Apr 2015, 13:04
Re: Steuerhinterziehung § 370 Abs. 6 und 7 AO
Schönen guten Tag!
Leider reicht mein Rechtsverständnis auch nicht ganz aus, dass ich dir diese Frage mit 100% Sicherheit richtig beantworten könnte. Daher würde ich mich an deiner Stelle erst einmal schleunigst an einen Anwalt wenden, denn alleine wirst du da wohl nur ziemlich schwer aus der Sache rauskommen.
Für die Zukunft rate ich dir auf jeden Fall einen Steuerberater zurate zu ziehen, sofern deine Hinterziehung nicht beabsichtigt war. Bei www.steuerberater-wilhelm.de findest du einen guten Steuerberater, mit dem ich schon von Anfang an sehr zufrieden war.
Leider reicht mein Rechtsverständnis auch nicht ganz aus, dass ich dir diese Frage mit 100% Sicherheit richtig beantworten könnte. Daher würde ich mich an deiner Stelle erst einmal schleunigst an einen Anwalt wenden, denn alleine wirst du da wohl nur ziemlich schwer aus der Sache rauskommen.
Für die Zukunft rate ich dir auf jeden Fall einen Steuerberater zurate zu ziehen, sofern deine Hinterziehung nicht beabsichtigt war. Bei www.steuerberater-wilhelm.de findest du einen guten Steuerberater, mit dem ich schon von Anfang an sehr zufrieden war.
Re: Steuerhinterziehung § 370 Abs. 6 und 7 AO
Abs. 6 erweitert auf Steuern, die bisher nicht erfasst sind, aber von Deutschland aus geregelt werden können.
Abs. 7 erweitert den Ort der Tat.
Abs. 7 erweitert den Ort der Tat.