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Wegfall des §370a AO

Verfasst: 19. Jun 2015, 21:14
von DerAngehende
Hallo zusammen,

mich würde es einfach mal interessieren wie der Ablauf für den Wegfall eines § oder einer gesetzlichen Regelung so vonstatten geht.

Ist dies ähnlich wie bei der Verabschiedung eines Gesetzes oder wie läuft das ab?

Ich finde nämlich für den Fall §370a AO kein Urteil vom BFH?
Kann mir in dieser Hinsicht jemand weiterhelfen?

Beste Grüße

Re: Wegfall des §370a AO

Verfasst: 20. Jun 2015, 10:30
von Petz
Der Wegfall eines Gesetzes wird durch ein Gesetz beschlossen 8-)

https://www.buzer.de/gesetz/8054/a153652.htm