Hallo,
gilt es eigentlich als vermögenswerter Vorteil, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein I-Pad auch zur persönlichen Nutzung zur Verfügung stellt?
Sprich, muss der Arbeitnehmer dafür Einkommenssteuer zahlen?
Danke im Voraus für eine Antwort
Grüße
Bachstelze
vermögenswerter Vorteil
Re: vermögenswerter Vorteil
Hallo,
nein, dies stellt keinen geldwerten Vorteil dar.
§ 3 Nr. 45 EStG: Steuerfrei sind die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten.
nein, dies stellt keinen geldwerten Vorteil dar.
§ 3 Nr. 45 EStG: Steuerfrei sind die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten.
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- Beiträge: 76
- Registriert: 25. Mär 2011, 11:27
Re: vermögenswerter Vorteil
Super, danke für deine schnelle Antwort.
Grüße
Bachstelze
Grüße
Bachstelze