Online-Verkauf steuerpflichtig?

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nacon14
Beiträge: 1
Registriert: 21. Jan 2021, 21:50

Online-Verkauf steuerpflichtig?

Beitrag von nacon14 »

Guten Abend,
Ich beabsichtige als kleinen Nebenverdienst auf einem Online-Portal Kleidung zu verkaufen. Hierbei plane ich mit max. 400€ Gewinn pro Monat.
Ist dieser regelmäßige Verkauf steuerpflichtig?
Muss ich dies in meiner eigenen Steuererklärung angeben oder ein Kleingewerbe anmelden?

Vielen Dank im Vorraus.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Online-Verkauf steuerpflichtig?

Beitrag von Severina »

Das ist eine klar gewerbliche Tätigkeit, für die ein Gewerbe angemeldet werden muss und die selbstverständlich steuerpflichtig ist - warum sollte sie das nicht sein?

Ein 'Kleingewerbe' kann man nicht anmelden, falls Sie hier an ein Kleinunternehmen denken: Das ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und nur aus diesem, die Entscheidung, ob Sie als Kleinunternehmer tätig werden wollen, treffen Sie erst nach der Anmeldung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der (zumindest in NRW) ab dem 01.01.2021 zwingend elektronisch übermittelt werden muss innerhalb von 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit (bei den Gewerbeämtern bekommt man nach wie vor oft zu hören, dass das Finanzamt diesen Fragebogen zuschicken wird, weil das bisher so war).

Es gibt keine Wahl zwischen 'in der eigenen Steuererklärung angeben' oder 'ein Gewerbe anmelden'. BEIDES muss erfolgen.
Sie müssen für den Gewerbebetrieb eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen (Anlage EÜR) und den Gewinn in die Anlage G eintragen.

Des Weiteren ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben - strenggenommen auch dann, wenn Sie sich für das Kleinunternehmertum entscheiden, dann sind dort aber nur 2 Zahlen einzutragen (im ersten Jahr nur eine), ggf. verzichtet das Finanzamt aber darauf. Wenn Sie die Regelbesteuerung wählen, dann müssen Sie im Gründungsjahr und im Folgejahr monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Was die richtige Wahl ist, hängt davon ab, woher Sie Ihre Ware beziehen.

Empfehlung: Nehmen Sie an einem Existenzgründerseminar teil, BEVOR Sie anfangen.
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