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Armee Pension Grossbritannien versteuern

Verfasst: 17. Nov 2019, 23:29
von Niduwe
Hallo ...
Ich bin auf der Suche nach Hilfe.
Es geht um meinen Lebensgefährten, ich versuche es möglichst kurz zu fassen.
-britischer Staatsangehöriger und 22 Jahre Berufssoldat
-seit 2000 in Deutschland stationiert gewesen und 2003 aus der Armee raus seitdem in Deutschland
-2004 bis 2017 verheiratet, SK 4/4 daher nie eine Steuererklärung gemacht
-bekommt monatliche britische Armee Rente von der er dachte die wird in GB versteuert weil taxcodes draufstehen
-jetzt Brief vom Finanzamt bekommen "uns ist bekannt geworden das sie Ruhegehälter aus dem Vereinigten Königreich erhalten haben deren Versteuerung möglicherweise unterblieben ist "
-müssen jetzt die Steuererklärung ab 2014 nachreichen

Hatte mit einer Steuerberaterin Kontakt aufgenommen aber sie kostet 1800€ und das können wir uns leider nicht leisten da er auch noch Unterhalt an die ex frau zahlt.
Ich hoffe das mit irgendjemand hier Tipps geben kann was zu tun ist, wollen so schnell wie möglich alles abgeben aber ich weiß nicht wo ich was eintragen muss.

Vielen Dank schon mal fürs Feedback

Re: Armee Pension Grossbritannien versteuern

Verfasst: 18. Nov 2019, 14:01
von taxpert
Die Pension der britischen Armee ist grundsätzlich nur im Vereinigten Königreich steuerpflichtig (sog. Kassenprivileg). Es sei denn, der Göttergatte hat zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen! Dann wäre sie ab diesem Zeitpunkt nur in D steuerpflichtig!

Die britische Pension unterliegt aber in D dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie erhöht also nicht das zu versteuernde Einkommen, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes mit herangezogen!

Die Steuererklärung selber dürften nich schwer selber zu stricken sein! Entweder in Papierform besorgen, ein billiges Steuerprogramm besorgen oder gleich bei MeinElster.de anmelden und Erklärungen online abgeben. Benötigt werden der Mantelbogen, Anlage für jeden Arbeitnehmer und die Anlage AUS für die britische Pension (Zeile 36 ff).

taxpert

Re: Armee Pension Grossbritannien versteuern

Verfasst: 18. Nov 2019, 23:19
von Niduwe
Hallo taxpert...
Vielen Dank für die Hilfe. Super erklärt. Jetzt weiß ich was ich erstmal zu tun habe. Dankeschön.

Re: Armee Pension Grossbritannien versteuern

Verfasst: 12. Dez 2019, 11:26
von Niduwe
Hallo nochmal ...ich hoffe sie oder jemand können mir nochmal helfen.
Ich habe uns jetzt bei elster online angemeldet und Unterlagen gesammelt so dass ich jetzt eigentlich die Steuererklärungen machen könnte. Es gibt jetzt nur ein paar kleine Fragen. Im Jahr 2014 bis 10/2017 war mein Lebensgefährte noch verheiratet mit Steuerklasse 4/4.
Daher wurde vorher nie eine Steuererklärung gemacht. Muss ich ihn jetzt für die Jahre als verheiratet eintragen?
Mit seiner Ex Frau herrscht Funkstille, sie würde niemals mit ihm gemeinsam abgeben obwohl das ja bis zum Jahr nach der Trennung noch möglich wäre wenn ich richtig informiert bin.
Das nächste Problem ist die Steuerklasse. Wir haben leider vergessen seine Steuerklasse frühzeitig auf 1 zu ändern. (Ärgert mich auch selbst aber jetzt leider nicht mehr zu ändern :? ) Geändert wurde sie 05/2019. Wie trage ich das denn ein?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für jegliche Hilfe.
LG

Re: Armee Pension Grossbritannien versteuern

Verfasst: 9. Sep 2020, 10:42
von dbecker
taxpert hat geschrieben: 18. Nov 2019, 14:01 Die Pension der britischen Armee ist grundsätzlich nur im Vereinigten Königreich steuerpflichtig (sog. Kassenprivileg). Es sei denn, der Göttergatte hat zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen! Dann wäre sie ab diesem Zeitpunkt nur in D steuerpflichtig!

Die britische Pension unterliegt aber in D dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie erhöht also nicht das zu versteuernde Einkommen, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes mit herangezogen!

Die Steuererklärung selber dürften nich schwer selber zu stricken sein! Entweder in Papierform besorgen, ein billiges Steuerprogramm besorgen oder gleich bei MeinElster.de anmelden und Erklärungen online abgeben. Benötigt werden der Mantelbogen, Anlage für jeden Arbeitnehmer und die Anlage AUS für die britische Pension (Zeile 36 ff).

taxpert
Nach dem "alten" DBA (bis 2010) ist das so. Gemäß dem neuen DBA (ab 2011) muss man aufpassen. Wenn GB die Pension nicht besteuert, fällt D das Besteuerungsrecht zu.