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Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes

Verfasst: 3. Jan 2019, 22:33
von Wieauch
Folgender Fall.

Kind in der 2. Ausbildung (Studium) ohne eigene Einkünfte. Wir unterstützen mit dem Kauf von Arbeitsmitteln (Laptop, monatliche Geldzahlungen, usw..).

Simple Frage kann ich das steuerlich geltend machen und wenn ja wie?

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

Gruß

Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes

Verfasst: 4. Jan 2019, 10:24
von Severina
wie alt ist das Kind?

Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes

Verfasst: 4. Jan 2019, 11:09
von Wieauch
Hallo

Das Kind ist 21 Jahr und lebt während der Ausbildung im Ausland (Island).

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß

Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes

Verfasst: 4. Jan 2019, 12:42
von muemmel
Nein, das können Sie nicht steuerlich geltend machen, da Sie ja Kindergeld kriegen. Sie können aber den Ausbildungsfreibetrag bekommen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildungsfreibetrag

Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes

Verfasst: 4. Jan 2019, 22:12
von Wieauch
Vielen Dank für den Hinweis.

Kann der Ausbildungsfreibetrag auch bei Erhält von Kindergeld beantragt werden und das auch für die 2. Ausbildung?

Es ist eigentlich nicht gut, denn ohne unsere finanzielle Unterstützung hätte unser Kind keine Chance.

Gruß

Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes

Verfasst: 5. Jan 2019, 02:22
von muemmel
Kann der Ausbildungsfreibetrag auch bei Erhält von Kindergeld beantragt werden Der kann NUR dann beantragt werden, wenn man Kindergeld bekommt.
und das auch für die 2. Ausbildung? Solange man Kindergeld kriegt, d. h., das Kind nicht zuviel nebenher arbeitet - ja.