Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes
Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes
Folgender Fall.
Kind in der 2. Ausbildung (Studium) ohne eigene Einkünfte. Wir unterstützen mit dem Kauf von Arbeitsmitteln (Laptop, monatliche Geldzahlungen, usw..).
Simple Frage kann ich das steuerlich geltend machen und wenn ja wie?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.
Gruß
Kind in der 2. Ausbildung (Studium) ohne eigene Einkünfte. Wir unterstützen mit dem Kauf von Arbeitsmitteln (Laptop, monatliche Geldzahlungen, usw..).
Simple Frage kann ich das steuerlich geltend machen und wenn ja wie?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.
Gruß
Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes
wie alt ist das Kind?
Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes
Hallo
Das Kind ist 21 Jahr und lebt während der Ausbildung im Ausland (Island).
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Das Kind ist 21 Jahr und lebt während der Ausbildung im Ausland (Island).
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes
Nein, das können Sie nicht steuerlich geltend machen, da Sie ja Kindergeld kriegen. Sie können aber den Ausbildungsfreibetrag bekommen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildungsfreibetrag
Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes
Vielen Dank für den Hinweis.
Kann der Ausbildungsfreibetrag auch bei Erhält von Kindergeld beantragt werden und das auch für die 2. Ausbildung?
Es ist eigentlich nicht gut, denn ohne unsere finanzielle Unterstützung hätte unser Kind keine Chance.
Gruß
Kann der Ausbildungsfreibetrag auch bei Erhält von Kindergeld beantragt werden und das auch für die 2. Ausbildung?
Es ist eigentlich nicht gut, denn ohne unsere finanzielle Unterstützung hätte unser Kind keine Chance.
Gruß
Re: Arbeitsmittel für die Ausbildung des Kindes
Kann der Ausbildungsfreibetrag auch bei Erhält von Kindergeld beantragt werden Der kann NUR dann beantragt werden, wenn man Kindergeld bekommt.
und das auch für die 2. Ausbildung? Solange man Kindergeld kriegt, d. h., das Kind nicht zuviel nebenher arbeitet - ja.
und das auch für die 2. Ausbildung? Solange man Kindergeld kriegt, d. h., das Kind nicht zuviel nebenher arbeitet - ja.