Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

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steuerwoodoo
Beiträge: 8
Registriert: 28. Feb 2008, 14:14

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Beitrag von steuerwoodoo »

Wird eigentlich neben der neuen Abgeltungssteuer dannnoch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhoben. Das wär natürlich wieder voll die Verarsche, da immer gesagt wird, 25 % : das wars. :x
steuersusi

Re: Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Beitrag von steuersusi »

Verarsche hin oder her. 25% und das wars - das wäre zu einfach. :cry: Wenngleich der Solidaritätszuschlag aussen vor bleibt, muss die Kirchensteuer berücksichtigt werden. :roll: Die Abgeltungssteuer von 25% wird um die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer ermäßigt (§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG). Dadurch wird erreicht, dass die gezahlte Kirchesteuer auf Kapitalerträge, die als Sonderausgaben abziehbar ist, bereits bei der gesonderten Steuerfestsetzung pauschal, abgezogen wird. Zur Berücksichtigung der Kirchensteuer bei der Bemessung des Abgeltungssteuersatzes soll die Berechnung nach folgender Formel erfolgen:
Einkommensteuer = (e - 4q)/(4 + k)
Dabei steht "e" für die Kapitaleinkünfte, "q" für die anrechenbare ausländische Steuer und "k" für den hundertsten Teil des geltenden Kirchensteuersatzes.

Beispiel:
A erzielt Kapitaleinkünfte in Höhe von 4.000 EUR. Die anrechenbare ausländische Quellensteuer beträgt 100 EUR. Für A ist ein Kirchensteuersatz von 9 % anzusetzen.
Einkommensteuer = (4.000 EUR - 4 x 100 EUR) / (4 + 9/100) = 880,19 EUR

Die Kirchensteuer beträgt somit 9 % von 880,19 EUR = 79,21 EUR. :evil:

Ich denke, die Banken werden es schon richten, mit vielen Verweisen auf das, was nicht berücksichtigt ist!!! :lol:

Gruß steuersusi
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