Abgeltungssteuer
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Abgeltungssteuer
Hallo Forumsgemeinde,
kann man die Abgeltungssteuer, ähnlich wie bislang, mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträgen vermeiden?
Grüße
Adalbert S.
kann man die Abgeltungssteuer, ähnlich wie bislang, mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträgen vermeiden?
Grüße
Adalbert S.
Re: Abgeltungssteuer
Hallo,
ja, kann man.
Gruss
ja, kann man.
Gruss
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Re: Abgeltungssteuer
Danke für die prompte Antwort
Weißt du vielleicht auch noch, wie die Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte erhoben wird?
LG
Adalbert
Weißt du vielleicht auch noch, wie die Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte erhoben wird?
LG
Adalbert
Re: Abgeltungssteuer
Ja, du musst auf die Abgeltungsteuer Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.
Gruss
Gruss
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Re: Abgeltungssteuer
Mensch, du bist ja fit in Steuerangelegenheiten
Danke dir
Adalbert
Danke dir
Adalbert