Hallo,
ich überschreite dieses Jahr den maximalen Zinsfreibetrag um ca 100€, ich bin noch Azubi und habe dieses Jahr weniger als den Grundfreibetrag verdient (Bruttogehalt + Zinsen), kann ich daher eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen?
Muss ich dann da alles offen legen? Muss ich irgendwas befürchten, dass die z.b. die letzten 15 Jahre von mir durchleuchten und ich evtl. noch was nachzahlen muss? Wie läuft das Ganze ab?
Mit freundlichen Grüßen
lol321
Nichtveranlagungsbescheinigung
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Re: Nichtveranlagungsbescheinigung
vermutlich hat sich das Problem schon gelöst? Das einfachste ist, einfach für 2012 eine Steuererklärung abzugeben und die Zinsabschlagsteuer sich erstatten zu lassen.
Lia
Lia