NV-Bescheinigung überschritten
NV-Bescheinigung überschritten
Hallo Zusammen,
Zu meiner Person: ich bin 24 Jahre alt und Student aus NRW
Ich habe folgende Fragen:
Und zwar hatte ich für das Jahr 2020 eine NV-Bescheinigung beantragt und somit einen Freibetrag von 10245 Euro.
Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinem Aktiendepot in diesem Jahr einen Gewinn von etwa 9400 Euro eingefahren habe.
Des weiteren habe ich einen Minijob der mir dieses Jahr etwa 2000 Euro einbringt.
Wenn ich also meine Einkünfte addiere komme ich auf 11400 Euro, die den Freibetrag um 1155 Euro übersteigen.
Muss ich mir nun Sorgen machen, dass mein Finanzamt mir Post schickt und die NV-Bescheinigung verfällt? Hätte das als Folge, dass ich den gesamten Betrag von 11400 rückwirkend versteuern müsste?
Wäre es dann gegebenenfalls sinnvoll, dass wenn ich bis Ende des Jahres noch einen Kapitalverlust von 1155 Euro einfahre, um nicht über die 10245Euro zu kommen?
Ich würde mich sehr über Euren Rat freuen!
Liebe Grüße
Tim
Zu meiner Person: ich bin 24 Jahre alt und Student aus NRW
Ich habe folgende Fragen:
Und zwar hatte ich für das Jahr 2020 eine NV-Bescheinigung beantragt und somit einen Freibetrag von 10245 Euro.
Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinem Aktiendepot in diesem Jahr einen Gewinn von etwa 9400 Euro eingefahren habe.
Des weiteren habe ich einen Minijob der mir dieses Jahr etwa 2000 Euro einbringt.
Wenn ich also meine Einkünfte addiere komme ich auf 11400 Euro, die den Freibetrag um 1155 Euro übersteigen.
Muss ich mir nun Sorgen machen, dass mein Finanzamt mir Post schickt und die NV-Bescheinigung verfällt? Hätte das als Folge, dass ich den gesamten Betrag von 11400 rückwirkend versteuern müsste?
Wäre es dann gegebenenfalls sinnvoll, dass wenn ich bis Ende des Jahres noch einen Kapitalverlust von 1155 Euro einfahre, um nicht über die 10245Euro zu kommen?
Ich würde mich sehr über Euren Rat freuen!
Liebe Grüße
Tim
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Ein Minijob muss ja nicht zwingend steuerpflichtig sein - der kann auch vom AG pauschalversteuert werden. Dann ist er steuerrechtlich quasi kein Einkommen. Finden Sie also mal raus, ob das bei Ihnen zutrifft.
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Das ist für mich leider nicht ganz klar.
Was ich sagen kann, ist das es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Vielleicht geht das aus der Bezügemitteilung hervor? (Foto hochladen ist mir gerade noch unklar wie das hier funktioniert)
Was ich sagen kann, ist das es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Vielleicht geht das aus der Bezügemitteilung hervor? (Foto hochladen ist mir gerade noch unklar wie das hier funktioniert)
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Man erkennt das z. B. daran, dass man am Anfang eines Jahres keine Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr erhält. Und ansonsten muss man den Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbuchhaltung halt mal fragen...
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Es ist mein erstes Jahr in dieser Anstellung.
Auf meiner Bezügemitteilung steht Steuerklasse 1 - somit denke ich, dass eine Lohnsteuerbescheinigung mit einkommensteuerpflichtigem Bruttoarbeitslohn anfällt.
Also gehe ich davon aus, dass mein beschriebenes Problem anfällt..
Auf meiner Bezügemitteilung steht Steuerklasse 1 - somit denke ich, dass eine Lohnsteuerbescheinigung mit einkommensteuerpflichtigem Bruttoarbeitslohn anfällt.
Also gehe ich davon aus, dass mein beschriebenes Problem anfällt..
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Nun, auch dann könnte hier höchstens eine minimale Steuer anfallen. Auf 9.400 Euro Grundfreibetrag kommen dann nämlich noch 1.000 Euro Werbungskostenpauschale. Außerdem sind Sie mit soviel Einkommen doch vermutlich in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
9.400 GFB
1.000 WK-Pauschale
1.200 KV und PV
= 11.600 Euro
Resultat: Keine Steuer. Und dabei haben wir noch keinerlei Studienkosten mit einkalkuliert...
9.400 GFB
1.000 WK-Pauschale
1.200 KV und PV
= 11.600 Euro
Resultat: Keine Steuer. Und dabei haben wir noch keinerlei Studienkosten mit einkalkuliert...
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten!
Jetzt aber nochmal für mein Verständnis:
Müsste ich nicht trotzdem meinem Finanzamt melden, dass meine Einnahmen über dem Grundfreibetrag der NV-Bescheinigung liegt?
Ich müsste also die von Ihnen aufgeführten Beträge in meiner Steuererklärung mit aufführen und es würde nicht nachträglich die Kapitalsteuer auf meine Aktiengewinne erhoben?
Jetzt aber nochmal für mein Verständnis:
Müsste ich nicht trotzdem meinem Finanzamt melden, dass meine Einnahmen über dem Grundfreibetrag der NV-Bescheinigung liegt?
Ich müsste also die von Ihnen aufgeführten Beträge in meiner Steuererklärung mit aufführen und es würde nicht nachträglich die Kapitalsteuer auf meine Aktiengewinne erhoben?
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 17. Dez 2020, 10:43
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Ich schätze "Nein" Aktienverkäufe bei NV werden dem Finanzamt von der Bank gemeldet (aber keine Gewähr -Ruf vielleicht mal beim FA an).
Hast du dich bezüglich Werbekosten informiert? Ich stelle mir gerade die Frage ob die Aktiengewinne unter dem Grundfreibetrag den Verlustvortrag schmälern. Aktienerträge und Einkommen wird ja auch unterschiedlich besteuert, oder nicht?
Hast du dich bezüglich Werbekosten informiert? Ich stelle mir gerade die Frage ob die Aktiengewinne unter dem Grundfreibetrag den Verlustvortrag schmälern. Aktienerträge und Einkommen wird ja auch unterschiedlich besteuert, oder nicht?
Re: NV-Bescheinigung überschritten
Hallo,
Ich würde dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mitteilen, dass der Aktiengewinn eine große Ausnahme war.
Wenn es so wie von muemmel berechnet wird, dann fallen aber keine Steuern an.
Aktienerträge und Einkommen wird ja auch unterschiedlich besteuert, oder nicht?Mit Günstigerprüfung eigentlich nicht - und ohne zahlt man 25% + Soli (das möchte der Fragesteller wohl ganz sicher nicht).
Stefan
Durch Verkauf? (das nur, weil immer mal wieder der Irrtum besteht, dass die Grenzen auch für den Bestand gelten - mein nächstes Zitat zeigt aber eigentlich, dass du das weißt)Jetzt ist es aber so, dass ich mit meinem Aktiendepot in diesem Jahr einen Gewinn von etwa 9400 Euro eingefahren habe.
Durchaus, damit wärst du komplett raus aus der Problematik.Wäre es dann gegebenenfalls sinnvoll, dass wenn ich bis Ende des Jahres noch einen Kapitalverlust von 1155 Euro einfahre, um nicht über die 10245Euro zu kommen?
Imho bist du zur Einkommensteuer verpflichtet, sobald die Einkünfte über 10.245 Euro liegen. Eigentlich musst du dann die NV sofort zurückgeben, aber aktuell (Mitte Dezember) ist das vielleicht entbehrlich.Müsste ich nicht trotzdem meinem Finanzamt melden, dass meine Einnahmen über dem Grundfreibetrag der NV-Bescheinigung liegt?
Ich würde dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mitteilen, dass der Aktiengewinn eine große Ausnahme war.
Doch, die Kapitalerträge müssen angegeben werden.es würde nicht nachträglich die Kapitalsteuer auf meine Aktiengewinne erhoben?
Wenn es so wie von muemmel berechnet wird, dann fallen aber keine Steuern an.
Welche Werbekosten?Hast du dich bezüglich Werbekosten informiert?
Und welcher Verlustvortrag?Ich stelle mir gerade die Frage ob die Aktiengewinne unter dem Grundfreibetrag den Verlustvortrag schmälern.
Aktienerträge und Einkommen wird ja auch unterschiedlich besteuert, oder nicht?Mit Günstigerprüfung eigentlich nicht - und ohne zahlt man 25% + Soli (das möchte der Fragesteller wohl ganz sicher nicht).
Stefan