Was ist der Unterschied zw. §32d Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 3 EStG?
Verfasst: 13. Jan 2020, 18:12
Hallo zusammen,
ich bereite mich für die Besteuerung Klausur vor und während der Vorbereitung kam ich auf die folgende Frage. Was ist der Unterschied zwischen Nummern 1b und 3 in dem Paragraf 32d Abs. 2 EStG?
In den beiden Fällen ist für Kapitalerträge den ESt-Satz anzuwenden, wobei in §32d Abs. 2 Nr. 1b die Beteiligungsgrenze i.H.v 10% angeführt wird und in §32d Abs. 2 Nr. 3a steht, dass der Anteilseigner zu mindestens 25 % beteiligt sein muss. Woran liegt der Unterschied?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Unterstützung!
VG Max
ich bereite mich für die Besteuerung Klausur vor und während der Vorbereitung kam ich auf die folgende Frage. Was ist der Unterschied zwischen Nummern 1b und 3 in dem Paragraf 32d Abs. 2 EStG?
In den beiden Fällen ist für Kapitalerträge den ESt-Satz anzuwenden, wobei in §32d Abs. 2 Nr. 1b die Beteiligungsgrenze i.H.v 10% angeführt wird und in §32d Abs. 2 Nr. 3a steht, dass der Anteilseigner zu mindestens 25 % beteiligt sein muss. Woran liegt der Unterschied?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Unterstützung!
VG Max