Was ist der Unterschied zw. §32d Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 3 EStG?

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hamesoul
Beiträge: 1
Registriert: 13. Jan 2020, 17:47

Was ist der Unterschied zw. §32d Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 3 EStG?

Beitrag von hamesoul »

Hallo zusammen,

ich bereite mich für die Besteuerung Klausur vor und während der Vorbereitung kam ich auf die folgende Frage. Was ist der Unterschied zwischen Nummern 1b und 3 in dem Paragraf 32d Abs. 2 EStG?

In den beiden Fällen ist für Kapitalerträge den ESt-Satz anzuwenden, wobei in §32d Abs. 2 Nr. 1b die Beteiligungsgrenze i.H.v 10% angeführt wird und in §32d Abs. 2 Nr. 3a steht, dass der Anteilseigner zu mindestens 25 % beteiligt sein muss. Woran liegt der Unterschied?

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Unterstützung!
VG Max
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Was ist der Unterschied zw. §32d Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 3 EStG?

Beitrag von Tom998 »

Woran liegt der Unterschied?
In der Art der Kapitalerträge, die durch die Vorschrift erfasst werden.
§32d Abs. 2 Nr. 1b: Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 7 = stille Beteiligung und "normale" Darlehen
§32d Abs. 2 Nr. 3: Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 2 = Dividenden und Gewinnausschüttungen
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