Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob

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banaguitar
Beiträge: 6
Registriert: 25. Okt 2019, 12:19

Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob

Beitrag von banaguitar »

Dann wurde mir von anderer Seite wohl Unsinn erzählt. Ich würde das gerne selbst durchrechnen, muss ja auch bei der Steuererklärung wissen, was und wo ich was auszufüllen habe. Weniger traden werde ich sicher nicht. :)

Dann stimmt dies also nicht?
Wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von € 16.640 haben solltest, dann ist Dein Grenzsteuersatz genau 25 %. Ist Dein zvE kleiner, lohnt sich die Günstigerprüfung, die Du mit der Anlage KAP beantragen kannst.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob

Beitrag von muemmel »

Doch, der erste Satz stimmt. Der zweite Satz ist Unfug, denn der Grenzsteuersatz ist die Steuer "auf den letzten Euro". Relevant wäre hier, wo nur Kapitalerträge vorliegen, der Durchschnittssteuersatz.
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Besteuerung von nichtinländischen Kapitalerträgen bei einem Daytrader mit Minijob

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von € 16.640 haben solltest, dann ist Dein Grenzsteuersatz genau 25 %.
Mit zvE ist hier ein Einkommen neben(!) den Kapitalerträgen gemeint. Wenn allein dadurch der Grenzsteuersatz schon über 25% liegt bringt die Günstigerprüfung nichts mehr.
Also kein Unsinn, aber eben auch nicht in jedem Fall zutreffend.
Ich würde das gerne selbst durchrechnen
Dann nimm' eine Steuersoftware und mach' es (das durchrechnen).
Wenn du nur probieren möchtest empfiehlt sich dazu ElsterFormular, dort wird das Ergebnis bei jeder Änderung neu berechnet. Leider wird die Software aber eingestellt.

Stefan
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