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Es gibt keine Staffelung.Hallo zusammen,
Meine Fragen:
Fällt die Spekulationssteuer nur auf den Teil des Privatvermögens zum Steuersatz des Besitzers an?
Ja.Vorbesitzzeiten des Erblassers sind anzurechnen.
Mit welchem Steuersatz wird das Betriebsvermögen versteuert?
Kommt drauf an, welche Wahlrechte Sie (noch) haben und wie Sie diese ausüben.
Fällt bei dem Betriebsvermögen ebenfalls Spekulationssteuer an, obwohl es ja sowieso versteuert werden muss?
Nein.
Fällt durch 6 bereits vergangene Jahre weniger Spekulationssteuer an oder gibt es keine Staffelung?
... niemand in einem Forum vernünftig aufdröseln! Der Weg zum StB im Vorfeld zu einem Verkauf ist daher gut angelegtes Geld!aus einer Erbsache mit Erbauseinandersetzung
Exakt.Die Zahlen kann allein deshalb ...... niemand in einem Forum vernünftig aufdröseln! Der Weg zum StB im Vorfeld zu einem Verkauf ist daher gut angelegtes Geld!aus einer Erbsache mit Erbauseinandersetzung
taxpert
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