Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
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Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
Hallo,
ich möchte mir in Bezug auf die steuerlichen Regelungen bei der Kilometerpauschale Klarheit verschaffen. Meine Frage an dieser Stelle lautet, ob die Kilometerpauschale unabhängig von dem jeweils genutzten Verkehrsmittel im Zuge der Steuererklärung als Werbungskosten eingereicht werden kann und pauschal bei einem Betrag von 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsplatz liegt. Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus- und Straßenbahn) und habe bei meiner Recherche im Internet widersprüchliche Antworten gefunden.
Gibt es irgendwo eine verlässliche Referenz in Bezug auf dieses Thema?
Viele Grüße
Tom Bombadil
ich möchte mir in Bezug auf die steuerlichen Regelungen bei der Kilometerpauschale Klarheit verschaffen. Meine Frage an dieser Stelle lautet, ob die Kilometerpauschale unabhängig von dem jeweils genutzten Verkehrsmittel im Zuge der Steuererklärung als Werbungskosten eingereicht werden kann und pauschal bei einem Betrag von 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsplatz liegt. Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus- und Straßenbahn) und habe bei meiner Recherche im Internet widersprüchliche Antworten gefunden.
Gibt es irgendwo eine verlässliche Referenz in Bezug auf dieses Thema?
Viele Grüße
Tom Bombadil
Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
§9 Abs.1 Nr.4 Satz 1 EStG: Entfernungspauschale, keine Beschränkung auf bestimmte Fortbewegungsmittel
§9 Abs.1 Nr.4 Satz 2 EStG: Beschränkung auf 4.500 € maximal, es sei denn Benutzung PKW
§9 Abs.1 Nr.4 Satz 3 EStG: Gilt nicht für Flugstrecken und steuerfreie Sammelbeförderung
taxpert
§9 Abs.1 Nr.4 Satz 2 EStG: Beschränkung auf 4.500 € maximal, es sei denn Benutzung PKW
§9 Abs.1 Nr.4 Satz 3 EStG: Gilt nicht für Flugstrecken und steuerfreie Sammelbeförderung
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
pauschal bei einem Betrag von 30 Cent pro zurückgelegten Kilometer Es sind nicht die zurückgelegten Kilometer zu berücksichtigen, sondern die Entfernungskilometer, also die einfache Strecke. Und diese übrigens auf der Straße (d. h., man ermittelt das per Routenplaner), auch wenn man z. B. mit der Bahn fährt.
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Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
Hallo!
Vielen Dank für die Antworten. Eine weitere Frage hätte ich diesbezüglich noch.
Ich habe die Möglichkeit diese Entfernungspauschale über meinen Arbeitgeber einzureichen und mir monatlich auszahlen zu lassen oder aber am Ende des Jahres über die Steuererklärung für das ganze Jahr geltend zu machen. Ich frage mich, ob es rein rechnerisch einen Unterschied gibt und ob die eine Methode gegenüber der anderen finanzielle Vorzüge bietet.
Viele Grüße
Tom Bambadil
Vielen Dank für die Antworten. Eine weitere Frage hätte ich diesbezüglich noch.
Ich habe die Möglichkeit diese Entfernungspauschale über meinen Arbeitgeber einzureichen und mir monatlich auszahlen zu lassen oder aber am Ende des Jahres über die Steuererklärung für das ganze Jahr geltend zu machen. Ich frage mich, ob es rein rechnerisch einen Unterschied gibt und ob die eine Methode gegenüber der anderen finanzielle Vorzüge bietet.
Viele Grüße
Tom Bambadil
Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
Ich habe die Möglichkeit diese Entfernungspauschale über meinen Arbeitgeber einzureichen und mir monatlich auszahlen zu lassen D. h., der zahlt Ihnen 30 Cent pro Arbeitstag und Entfernungskilometer?
Ich frage mich, ob es rein rechnerisch einen Unterschied gibt und ob die eine Methode gegenüber der anderen finanzielle Vorzüge bietet. 30 Cent, die Ihnen Ihr Chef zahlt, sind auf Ihrem Konto 30 Cent. 30 Cent, die Sie von der Steuer absetzen, ergeben eine Rückzahlung von max. 14 Cent. Wenn Sie sich also zwischen 30 und 14 Cent entscheiden müssen, was nehmen Sie da? Genau, die 30 Cent...
Ich frage mich, ob es rein rechnerisch einen Unterschied gibt und ob die eine Methode gegenüber der anderen finanzielle Vorzüge bietet. 30 Cent, die Ihnen Ihr Chef zahlt, sind auf Ihrem Konto 30 Cent. 30 Cent, die Sie von der Steuer absetzen, ergeben eine Rückzahlung von max. 14 Cent. Wenn Sie sich also zwischen 30 und 14 Cent entscheiden müssen, was nehmen Sie da? Genau, die 30 Cent...
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Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
muemmel hat geschrieben: Ich habe die Möglichkeit diese Entfernungspauschale über meinen Arbeitgeber einzureichen und mir monatlich auszahlen zu lassen D. h., der zahlt Ihnen 30 Cent pro Arbeitstag und Entfernungskilometer?
Ich frage mich, ob es rein rechnerisch einen Unterschied gibt und ob die eine Methode gegenüber der anderen finanzielle Vorzüge bietet. 30 Cent, die Ihnen Ihr Chef zahlt, sind auf Ihrem Konto 30 Cent. 30 Cent, die Sie von der Steuer absetzen, ergeben eine Rückzahlung von max. 14 Cent. Wenn Sie sich also zwischen 30 und 14 Cent entscheiden müssen, was nehmen Sie da? Genau, die 30 Cent...
Hallo!
Diese ganzen steuerrechtlichen Angelegenheiten sind Neuland für mich. Von daher weiß ich nicht, welchen Betrag mir mein Chef tatsächlich auszahlen würde. Ich gehe davon aus, dass es nicht mehr oder weniger als das ist, was ich als Rückzahlung im Zuge einer Steuererklärung zurückfordern könnte.
Mir stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, um welche Abzüge der pauschale Betrag von 30 Cent pro Entfernungskilometer reduziert wird, sodass am Schluss nur noch max. 14 Cent pro Entfernungskilometer übrig bleiben?
Viele Grüße
Tom Bombadil
Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer. Die Steuer mindert sich um Ihren persönlichen Steuersatz, die 14 ct ergeben sich in etwa, wenn Sie mit Ihren Einkünften den Spitzensteuersatz erreichen.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑6. Jul 2019, 07:15
Mir stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, um welche Abzüge der pauschale Betrag von 30 Cent pro Entfernungskilometer reduziert wird, sodass am Schluss nur noch max. 14 Cent pro Entfernungskilometer übrig bleiben?
Viele Grüße
Tom Bombadil
Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
Von daher weiß ich nicht, welchen Betrag mir mein Chef tatsächlich auszahlen würde. Dann sollten Sie ihn fragen.
Ich gehe davon aus, dass es nicht mehr oder weniger als das ist, was ich als Rückzahlung im Zuge einer Steuererklärung zurückfordern könnte. Das ist höchst unwahrscheinlich, denn die genaue Höhe der Rückerstattung kann er gar nicht kennen - deshalb auch der obige Rat.
Die Steuer mindert sich um Ihren persönlichen Steuersatz, die 14 ct ergeben sich in etwa, wenn Sie mit Ihren Einkünften den Spitzensteuersatz erreichen. So ist es - die 14 Cent sind nur der erreichbare Maximalsatz. Sind Sie kein Spitzenverdiener, sind es eher 6 bis 9 Cent. Und deshalb wären 30 Cent direkt vom Chef viel besser.
Ich gehe davon aus, dass es nicht mehr oder weniger als das ist, was ich als Rückzahlung im Zuge einer Steuererklärung zurückfordern könnte. Das ist höchst unwahrscheinlich, denn die genaue Höhe der Rückerstattung kann er gar nicht kennen - deshalb auch der obige Rat.
Die Steuer mindert sich um Ihren persönlichen Steuersatz, die 14 ct ergeben sich in etwa, wenn Sie mit Ihren Einkünften den Spitzensteuersatz erreichen. So ist es - die 14 Cent sind nur der erreichbare Maximalsatz. Sind Sie kein Spitzenverdiener, sind es eher 6 bis 9 Cent. Und deshalb wären 30 Cent direkt vom Chef viel besser.
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Re: Kilometerpauschale - Verkehrsmittelabhängigkeit
Alles klar! Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich frage am besten meinen Chef, welchen Betrag er mir tatsächlich auszahlen würde.
Viele Grüße
Tom Bombadil
Viele Grüße
Tom Bombadil