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Spekulationssteuer nach vollständiger Übertragung?

Verfasst: 4. Jun 2018, 19:44
von rastifantasti
Hallo
Ich habe mit meinen Eltern Ende 2007 ein MFH zusammen gekauft. Wo ich 50% Eigentümer und meiner Eltern jeweils 25% Eigentümern waren. Bis Ende 2009 habe ich noch selber mit in dem Haus gewohnt. Aber 2010 würde es teilweise vermietet.
Ende 2014 habe ich das Haus dann alleine übernommen und meine Eltern haben mir ihren Anteil überschrieben und ich somit auch deren Restschulden übernommen. Ab diesem Zeitpunkt war ich alleiniger Eigentümer und habe die Wohnung alle vermietet. Habe aber einen neue Finanzierung aufgenommen und die Finanzierung aufgestockt.
Ich würde das Haus jetzt verkaufen wollen und werde wohl viel mehr als damals 2007 als Kaufpreis erhalten und viel mehr als die neue Finanzierungssumme 2014.
Meine Frage wäre jetzt ob ich auf den Verkaufsgewinn Spekulationssteuer zahlen muss. Zählt die Frist schon ab 2007 oder erst ab 2014 ? Oder wird ab 2014 nur 50% berechnet ?

Vielen Dank für die Antworten...

Re: Spekulationssteuer nach vollständiger Übertragung?

Verfasst: 8. Jun 2018, 17:18
von Alexander96
Hey,

soweit ich wieß, hängt das davon ab, ob deine Eltern von dir eine Gegenleistung für die Übertragung ihres Anteils auf dich erhalten habe.

Wenn ja, dann sind 50 % des Gewinns steuerpflichtig. Anonsten ist es dem Finanzamt ergal ^^

Bitte auf meine Signatur achten.

Beste Grüße