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Steuererklärung nach Verkauf Eigentumswohnung

Verfasst: 26. Jan 2018, 02:41
von dama2002de
Hallo,

folgende Lage bei mir.. Ich hab am 18.01.2018 meine nicht selbstgenutzte Eigentumswohnung verkauft. Da die Eigentumswohnung auch unter 10 Jahren in meinem Besitz war, werde ich um eine Besteuerung des Verkaufsgewinns nicht herum kommen.

Meine Frage: In welcher Steuererklärung muss ich den Verkauf der Wohnung angeben? Schon in diesem Jahr bei der Steuerklärung für 2017 oder im nächsten Jahr für die Steuererklärung aus 2018?

Gruß aus Berlin

Re: Steuererklärung nach Verkauf Eigentumswohnung

Verfasst: 26. Jan 2018, 13:45
von StephanM
Für den Zeitpunkt in dem der Erlös angesetzt werden muss, zählt der Übergang von Nutzen und Lasten.
Wie kommen Sie daruf, das da in 2017 was erklärt werden muss? Der Verkauf war doch am 18.01.2018, oder was war an diesem Termin?

Re: Steuererklärung nach Verkauf Eigentumswohnung

Verfasst: 26. Jan 2018, 16:13
von dama2002de
Danke für die Antwort.

Am 18.01.18 war die Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar.

Re: Steuererklärung nach Verkauf Eigentumswohnung

Verfasst: 26. Jan 2018, 17:17
von schlauelia
also wurde die ETW doch nicht 2017 verkauft - sondern 2018: also?

Re: Steuererklärung nach Verkauf Eigentumswohnung

Verfasst: 26. Jan 2018, 17:23
von dama2002de
Ja. Verkauf fand 2018 statt. Okay.. Jetzt weiß ich das ich also mit der Besteuerung des Verkaufsgewinnes bis nächstes Jahr warten muss.

Gibt es eine Berechnungsgrundlage wie ich mir in etwa ausrechnen kann wieviele Steuern dann fällig werden?

Re: Steuererklärung nach Verkauf Eigentumswohnung

Verfasst: 26. Jan 2018, 19:16
von Severina
Ja - ermitteln Sie den Veräußerungsgewinn und stellen Sie diesen hilfsweise in Ihre Steuererklärung 2017 ein. Wenn Ihre sonstigen Einkünfte nicht stark schwanken, gibt das eine Hausnummer, mit was sie in der Erklärung 2018 rechnen müssen.