Wann wird die Verwaltung des eigenen Vermögens zum Beruf?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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TradingMan
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Registriert: 2. Mai 2017, 08:32

Wann wird die Verwaltung des eigenen Vermögens zum Beruf?

Beitrag von TradingMan »

Einen guten Tag in die Runde,

natürlich werden Kapitalgewinne über die Kapitalertragssteuer versteuert.

Nun stellt sich mir aber die Frage, ab wann die Verwaltung des eigenen Vermögens (Investment, Trading, ...) als Beruf gewertet wird?
Gerade im Bereich des Tradings ist das zum einen vielleicht interessant, weil Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, andererseits wäre es seltsam, wenn zusätzlich zur Kapitalertragssteuer noch ESt anfallen würde?

Gibt es hierfür eine Regelung?
Oder ist es so, dass, solange ich nichts nach außen handle (das Vermögen anderer verwalten, Kurse anbieten, Provisionen erhalten, ...) und mich nur um mein eigenes Vermögen kümmere - über welche Vermögensanlage auch immer -, kein Beruf vorliegt und somit alles über KAP läuft und unabhängig von einem Beruf gewertet wird?

Herzlichen Dank für Gedanken und Impulse hierzu!

Freundlich grüßend
TradingMan
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