Guten Tag,
ich stehe relativ "kurz" vor einer Klausur zum Thema Steuerlehre.
Nun quälen mich leider drei Fragen zum Bewertungsgesetz.
Folgendes ist mir nicht klar:
Mit welchem Wert wird nach BewG das: Betriebsvermögen und Privatvermögen ermittelt ?
Beide mit dem gemeinen Wert ? §109 BewG für Betriebsvermögen §9 BewG für das Privatvermögen
Die nächste Frage hierzu wäre wie eine Immobilie bewertet wird ?
Angenommen es ist ein Mietwohngrundstück; wird es dann nach §76 (1) BewG bewertet ? Also mit dem Ertragswertverfahren ? Bzw.Mit dem Verkehrswert ?
Vielen Dank vorab.
Bewertungsgesetz
Re: Bewertungsgesetz
Leider habe ich das zu spät gelesen. Wie lief die Klausur und sind Sie noch auf die Antworten gekommen?