Hallo,
ich hoffe ich Stelle meinen Beitrag im richtigen Forum ein.
Es geht mir um folgendes Thema:
Ich habe dieses Jahr einen Weinstand auf einem Volksfest (Dauer 5 Tage). Der Stand ist auf mich angemeldet und ich bin zur Zeit noch Student. Außerdem habe ich einen Gewerbeschein, da ich früher Promotion und Eventservices gemacht habe.
Bei mir am Stand arbeiten außer mir noch 15 weitere Leute (Freunde und Familie) die zwischen 5 und 26 Stunden arbeiten. Aus Erfahrungen von anderen Standbetreibern kann man abschätzen, dass wir einen Gewinn von etwa 2500 € machen werden. Diesen wollten wir unter den Mitarbeitern aufteilen, abhängig davon wer wie viele Stunden gearbeitet hat (Gewinn/Gesamtstunden*AnzahlStundenMitarbeiterXY).
So viel zur Theorie...
Leider habe ich keinerlei Ahnung, ob das rechtlich in Ordnung ist oder nicht, deswegen würde ich mich über Input freuen.
Ist das Steuerlich machbar? Als Student habe ich einen Freibetrag, kann ich das darüber Abrechnen? Müssen meine Mitarbeiter das in Ihrerer Steuererklärung angeben?
Wie stelle ich das am klügsten an?
Vielen Dank für eure Hilfe
Philipp
Versteuerung eines Markstandes
Re: Versteuerung eines Markstandes
Leider habe ich keinerlei Ahnung, ob das rechtlich in Ordnung ist Und Sie gedachten Ihre Arbeitnehmer wie anzumelden? Geringfügig beschäftigt? Kurzfristig beschäftigt?
Müssen meine Mitarbeiter das in Ihrerer Steuererklärung angeben? Das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder? Sie sind der Arbeitgeber dieser Leute und haben deren Lohnsteuer abzuführen, soweit welche anfällt.
Müssen meine Mitarbeiter das in Ihrerer Steuererklärung angeben? Das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder? Sie sind der Arbeitgeber dieser Leute und haben deren Lohnsteuer abzuführen, soweit welche anfällt.
Re: Versteuerung eines Markstandes
Da der Stand auf Ihren Namen angemeldet ist (Ausschankgenehmigung), haben Sie den Gewinn zu versteuern.