In 2014 habe ich eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz gekauft. Die Wohnung war bereits vermietet, der Stellplatz genauso aber an einen andern Mieter.
Da die Jahresmiete für den Tiefgaragenstellplatz unter 520 Euro liegt, ist die Frage, ob ich diesen in der Einkommenssteuerklärung angeben muss?
Meine Gedanken sind diese, dass zwar die Eigentumswohnung + Tiefgaragenstellplatz zusammen gehören, aber dadurch, dass ich von zwei verschiedenen Mietern die Miete erhalte, könnte man dies auch so sehen, dass die 520.- Euro Regelung zum Ansatz kommen könnte?
Hat jemand Erfahrung damit?
Danke Euch im Voraus!
Tiefgaragenstellplatz vermietet
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Re: Tiefgaragenstellplatz vermietet
wieso sollte eine Jahresmiete von unter 520,-- steuerfrei sein??? Diese "Regel" gibt es nicht!
Außerdem erzielen Sie doch auch aus der Wohnungsmiete Einnahmen, die Sie zusammen mit der Garagenplatzmiete als Einnahme ( natürlich abz. Ausgaben )versteuern müssen.
Hoffentlich haben Sie nicht schon 2014 hinterzogen!
Außerdem erzielen Sie doch auch aus der Wohnungsmiete Einnahmen, die Sie zusammen mit der Garagenplatzmiete als Einnahme ( natürlich abz. Ausgaben )versteuern müssen.
Hoffentlich haben Sie nicht schon 2014 hinterzogen!
Re: Tiefgaragenstellplatz vermietet
Es gibt zwar den Härteausgleich nach §46 Abs. 5 EStG mit Einkünften bis 410 EUR (820EUR), aber da hier neben den Einkünften für Vermietung aus dem Stellplatz auch die aus der Wohnung zusammenkommen dürften die Einkünfte über diesen Beträgen liegen.
Re: Tiefgaragenstellplatz vermietet
Vielen Dank für die Antworten!