Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage , Aufwandsentschädigungen betreffend. Kann ich problemlos zu meinem 400 Euro Job gelegentlich Vertretungen in einer Übermittagsbetreuung annehmen? Es handelt sich dabei nur um Notfallvertretungen im Krankheitsfall, die mit einem geringen Stundenlohn bezahlt werden.
Kennt sich da jemand aus?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Sonnige Grüße
Rosi