Büropauschale ggü. AG abrechnen?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Tina302
Beiträge: 1
Registriert: 10. Jul 2012, 09:55

Büropauschale ggü. AG abrechnen?

Beitrag von Tina302 »

Hallo Forum,

meine Lebensgefährte hat derzeit ein Jobangebot vorliegen, allerdings möchte sein Chef, dass er Home Office arbeitet. Das geht aber nicht, weil wir schlicht nicht den Platz haben. Mal angenommen, er würde sich (privat) ein kleines Büro oder ein Zimmer mieten, das er als Büro nutzt. Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten dafür (Miete, Telefonanschluss etc.) als "Büropauschale" an den Arbeitgeber weiter zu verrechnen? Gibt es generell ein Vorgehen, was für die Firma abrechenbar also erlaubt ist? Mir geht es also darum zu wissen, ob die Firma - sein potenzieller neuer Arbeitgeber - dadurch Probleme mit Wirtschaftsprüfung etc. bekommen könnte oder ob das problemfrei wäre. Und natürlich auch, ob er das überhaupt "berechnen" darf und in welcher Form!

Oder hätte es gar für die Firma Vorteile, die Kosten direkt zu übernehmen? Meine Rechnungswesen-Kenntnisse sind schon etwas veraltet, aber Kosten können doch generell als Aufwand geltend gemacht werden und wirken dann gewinn- und steuermindernd, richtig? Welche Vor- und Nachteile hat die Firma?

Danke an alle im Voraus für Antwort!

LG
Tina302
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Büropauschale ggü. AG abrechnen?

Beitrag von ruepel »

Hallo

Variante 1
Wenn er Einkünfte gemäß § 19 EStG hat (Unselbständige Tätigkeit) kann er die Kosten für das Büro als Werbungskosten § 9 EStG ansetzen. Inwieweit der Arbeitgeber dies in Form von Zuschüssen unterstütz, ist Verhandlungssache. Problem ist, wenn der Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden kann, dann hat er bei dem Mietvertrag zu dem Büro wahrscheinlich 3 Monate Kündigungsfrist, bei Telefonverträgen ist die Kündigungsfrist meist länger. Mietkautionen zahlt auch immer der Mieter.

Variante 2
Der Arbeitgeber mietet den Büroraum selbst an, dann kann der Arbeitgeber die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Nachteil an Dieser Variante ist, das der Arbeitgeber jeweils Vertragspartner ist und dann an die Kündigungsfristen des Vermieter, Telefonanbieters, etc gebunden ist.

Gruß
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