Mietzahlung von Lebenspartner
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Mietzahlung von Lebenspartner
Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. A hat eine Wohnung gekauft, in die seine Freundin mit einzieht.
Freundin B soll nun Miete bezahlen. Wird dieser Sachverhalt überhaupt vom Finanzamt anerkennt, wenn A die Mietzahlungen vom Finanzamt berücksichtigt haben möchte? Oder zählen da Lebensgem. nicht?
Danke für eine Antwort
Gruß
FRoschkönig
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. A hat eine Wohnung gekauft, in die seine Freundin mit einzieht.
Freundin B soll nun Miete bezahlen. Wird dieser Sachverhalt überhaupt vom Finanzamt anerkennt, wenn A die Mietzahlungen vom Finanzamt berücksichtigt haben möchte? Oder zählen da Lebensgem. nicht?
Danke für eine Antwort
Gruß
FRoschkönig
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Re: Mietzahlung von Lebenspartner
Hallo,
damit das ganze überhaupt berücksichtigt wird, sollten Sie einen Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Lebenspartnerin abschließen. Alles sollte wie bei einem fremden Dritten ablaufen. Der Mietvertrag sollte Angaben zur Lage und zur Größe der Wohnung, zum Mietbeginn, zur Höhe des Mietzinses und Vereinbarungen über die Zahlung der Nebenkosten enthalten. Fehlen diese Angaben, wird das Mietverhältnis steuerlich nicht anerkannt. Des Weiteren muss der vertraglich vereinbarte und auch tatsächlich gezahlte Mietzins mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete (vgl. Mietspiegel) betragen. Ansonsten wird das Mietverhältnis nicht anerkannt. Sie sollten dabei noch beachten, dass der Mietpreis möglichst 56% der ortsübliche Miete übersteigt, damit Sie die komplett angefallenen Werbungskosten geltend machen können.
Ich hoffe die Antwort ist ausreichend, ansonsten melden Sie sich nochmal.
damit das ganze überhaupt berücksichtigt wird, sollten Sie einen Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Lebenspartnerin abschließen. Alles sollte wie bei einem fremden Dritten ablaufen. Der Mietvertrag sollte Angaben zur Lage und zur Größe der Wohnung, zum Mietbeginn, zur Höhe des Mietzinses und Vereinbarungen über die Zahlung der Nebenkosten enthalten. Fehlen diese Angaben, wird das Mietverhältnis steuerlich nicht anerkannt. Des Weiteren muss der vertraglich vereinbarte und auch tatsächlich gezahlte Mietzins mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete (vgl. Mietspiegel) betragen. Ansonsten wird das Mietverhältnis nicht anerkannt. Sie sollten dabei noch beachten, dass der Mietpreis möglichst 56% der ortsübliche Miete übersteigt, damit Sie die komplett angefallenen Werbungskosten geltend machen können.
Ich hoffe die Antwort ist ausreichend, ansonsten melden Sie sich nochmal.
Re: Mietzahlung von Lebenspartner
Sorry, aber wenn es hier im Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehen soll, so wird dir auch ein wie unter fremden Dritten abgeschlossener Mietvertrag nicht helfen:
Ein mit dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn die Wohnung von den Lebenspartnern gemeinsam bewohnt wird (BFH-Urteil vom 30.1.1996, IX R 100/93, BStBl. 1996 II S. 359; BFH-Beschluss vom 16.11.2001, IX B 55/01, BFH/NV 2002 S. 345). Das gilt auch für an den Lebensgefährten vermietete Wohnräume im eigenen Einfamilienhaus (FG Nürnberg vom 4.5.2006, IV 311/2003).
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
Vermietung an Lebenspartner, 96/2/0359 Einkommensteuer
Leben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung, die einem gehört, kann dieser seine Wohnung nicht steuerrechtlich wirksam zur Hälfte dem anderen vermieten.
EStG §§ 12, 21 Abs. 1, Urteil vom 30.1.1996 IX R 100/93, Vorinstanz: FG Baden-Württemberg(EFG 1994, 192)
http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0501.htm
Ein mit dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn die Wohnung von den Lebenspartnern gemeinsam bewohnt wird (BFH-Urteil vom 30.1.1996, IX R 100/93, BStBl. 1996 II S. 359; BFH-Beschluss vom 16.11.2001, IX B 55/01, BFH/NV 2002 S. 345). Das gilt auch für an den Lebensgefährten vermietete Wohnräume im eigenen Einfamilienhaus (FG Nürnberg vom 4.5.2006, IV 311/2003).
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
Vermietung an Lebenspartner, 96/2/0359 Einkommensteuer
Leben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung, die einem gehört, kann dieser seine Wohnung nicht steuerrechtlich wirksam zur Hälfte dem anderen vermieten.
EStG §§ 12, 21 Abs. 1, Urteil vom 30.1.1996 IX R 100/93, Vorinstanz: FG Baden-Württemberg(EFG 1994, 192)
http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0501.htm
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Re: Mietzahlung von Lebenspartner
Sorry,
hatte wohl falsche Info bekommen. Wird aber manchmal so praktiziert und fliegt anscheinend dann wieder raus.
hatte wohl falsche Info bekommen. Wird aber manchmal so praktiziert und fliegt anscheinend dann wieder raus.
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Re: Mietzahlung von Lebenspartner
Hallo,
vielen Dank an sie beide für die ausführlichen Antworten, auch wenn die erste nicht ganz richtig war.
Finde es toll, dass sich Leute bemühen, anderen weiterzuhelfen, die gar keine Ahnung in diesem Metier haben.
Wünsche Ihnen trotz des Gruselwetters eine schöne Vorweihnachtszeit.
Grüße
F.
vielen Dank an sie beide für die ausführlichen Antworten, auch wenn die erste nicht ganz richtig war.
Finde es toll, dass sich Leute bemühen, anderen weiterzuhelfen, die gar keine Ahnung in diesem Metier haben.
Wünsche Ihnen trotz des Gruselwetters eine schöne Vorweihnachtszeit.
Grüße
F.
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Re: Mietzahlung von Lebenspartner
Hallo,
ich wünsche Euch auch eine schöne Vorweihnachtszeit.
ich wünsche Euch auch eine schöne Vorweihnachtszeit.