Genauer Beginn der Spekulationsfrist bei Veräußerungsgeschäften

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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CorBli
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Registriert: 25. Apr 2022, 11:32

Genauer Beginn der Spekulationsfrist bei Veräußerungsgeschäften

Beitrag von CorBli »

Hallo,

ich habe eine Frage zu privaten Veräußerungsgeschäften und der einjährigen Spekulationsfrist und hoffe, dass die Experten hier helfen können :)

ich habe am 01.06.20 auf bitcoin.de Bitcoin gekauft und etwas über ein Jahr später am 02.06.21 verkauft - da die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen war, habe ich das in dem Glauben getan, dass der Gewinn steuerfrei sei. Nun habe ich mir von bitcoin.de für die Steuer einen Auszug erstellen lassen und dabei festgestellt, dass als Kaufdatum der 04.06.20 eingetragen ist, womit der Verkauf also innerhalb der Frist liegt.

Hintergrund: bitcoin.de ist eine Peer-to-Peer Plattform, ich habe die Bitcoin also von einem privaten Verkäufer erworben. Diesem musste ich das Geld erst per SEPA Überweisung schicken, wodurch der Kauf erst am 04.06.20 nach Erhalt des Geldes als abgeschlossen markiert wurde (der "Expresskauf" stand mir nicht zur Verfügung). Für den Verkäufer werden die Bitcoin dabei solange blockiert, bis der Empfang des Geldes bestätigt wurde, dann werden die Coins auf die Wallet des Käufers transferiert - sie sind also zwischendurch praktisch von bitcoin.de geparkt.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage: ich habe die Bitcoin ja zum Tageskurs 01.06.20 gekauft (und an dem Tag bezahlt), aus meiner Sicht ist die Spekulationsfrist also > 1 Jahr!? Wie wird das steuerlich behandelt?

Das ist denke ich keine spezielle Frage von Kryptowährungen - wenn ich z.B. Gold bei einem Händler zum Tagespreis am 01.01. kaufe und bezahle und der Händler das Gold nach Erhalt des Geldes verschickt, dann gilt der Kauf doch auch erst mit Übergabe der Ware als abgeschlossen, also zum Beispiel erst am 06.01.. Ab wann würde dann für den Käufer die Spekulationsfrist beginnen? Am Tag des Kaufes oder am Tag der Entgegennahme der Ware?

Von der Begrifflichkeit einer „Haltefrist“ könnte man argumentieren, dass man die Bitcoin / das Gold erst nach Erhalt verkaufen kann, also erst ab dann „hält“ - das würde für das spätere Datum sprechen. Aus Sicht der „Spekulationsfrist“ ist ja aber der Tageskurs beim Kauf entscheidend, das spricht für das frühe Datum.

Vielen Dank,
CorBli
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Genauer Beginn der Spekulationsfrist bei Veräußerungsgeschäften

Beitrag von Tom998 »

Es gibt einen Entwurf eines BMF-Schreibens vom 17.06.2021 zu Kryptowährungen, dort in Rz. 40:
Für die Ermittlung der Jahresfrist ist aus Vereinfachungsgründen der Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt maßgebend, der sich aus der Wallet ergibt. Soll für die Jahresfrist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft maßgebend sein, muss der Steuerpflichtige den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch geeignete Unterlagen nachweisen.
CorBli
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Registriert: 25. Apr 2022, 11:32

Re: Genauer Beginn der Spekulationsfrist bei Veräußerungsgeschäften

Beitrag von CorBli »

Demnach müsste ich also durch die Bestätigungsmail von bitcoin.de und einem Kontoauszug nachweisen können, dass das "schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft" von dem Datum der Wallet abweicht. Ist auf jeden Fall einen Versuch wert.

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
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