Hi,
Habe ein Haus mit einem großen Grundstück ersteigert bei der Zwangsversteigerung und bin direkt eingezogen, da der alte Eigentümer bereits ausgezogen war.
Die Hälfte des Grundstücks habe ich bereits an einen Verwandten für den Grundstückspreis verkauft, ohne Gewinn daran zu machen.
Nun, möchte ich auch das Haus mit der anderen Grundstückshälfte verkaufen, diesmal für etwas mehr Geld als ich dafür bezahlt habe.
Fällt für den zweiten Verkauf Spekulationssteuer an?
Für den ersten Verkauf schätze ich nein, da ich es ja zum Einkaufspreis verkauft habe.
Danke für eure Antworten.
Spekulationssteuer bei zweimaligem Verkauf?
Re: Spekulationssteuer bei zweimaligem Verkauf?
Bei ausschließlicher Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht.